Fahrzeugumrüstung verbraucherfreundlich gestalten und Fahrverbote verhindern

Straße mit Diesel-Fahrverbot

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Aus Sicht des vzbv müssen Fahrverbote vermieden werden, Kosten für Umrüstungen dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.

100 Tage

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen

Die im Nationalen Forum Diesel beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, um Fahrverbote in Städten zu verhindern. Die Bundesregierung blockiert weiterhin die technische Nachrüstung, die ältere Diesel mit geringem Finanzaufwand vor drohenden Fahrverboten schützen würde. Statt den von Fahrverboten betroffenen Dieselbesitzern Lösungen anzubieten, schützt sie weiterhin die Autoindustrie.

1 Jahr

- Keine der Kernforderungen wurde umgesetzt
Begonnen
Referentenentwurf

Die im Nationalen Forum Diesel beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, um Fahrverbote in Städten zu verhindern. Die Bundesregierung hat endlich eine technische Richtlinie mit Anforderungen an die Nachrüstung mit SCR-Katalysatoren entworfen. Der vzbv begrüßt den Referentenentwurf zu den „Technischen Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an Pkw und Pkw-ähnlichen Fahrzeugen (NOxMS-Pkw). Im weiteren Verfahren sieht der vzbv das Kraftfahrtbundesamt in der Pflicht, Verbraucher möglichst vollständig und in einfacher Art zum einen allgemein über Hardware-Nachrüstungen und zum anderen über genehmigte Nachrüstlösungen inklusive Angaben zu den festgestellten Kraftstoffmehrverbräuchen zu informieren. Sollten nach Genehmigung und dem Inverkehrbringen Probleme mit einzelnen Nachrüstlösungen auftreten, sind die Kunden ebenfalls auf verbraucherfreundliche Weise zu informieren.

Halbzeitbilanz

- Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen
Referentenentwurf

Die im Nationalen Forum Diesel beschlossenen Maßnahmen reichen offensichtlich nicht aus, um Fahrverbote in Städten zu verhindern. In immer mehr Städten werden streckenweise Fahrverbote verhängt. Der vzbv begrüßt die Richtlinie „Technischen Anforderungen an Stickoxid (NOx)-Minderungssysteme mit erhöhter Minderungsleistung für die Nachrüstung an Pkw und Pkw-ähnlichen Fahrzeugen (NOxMS-Pkw). Nach der ersten Freigabe für ein Nachrüstset für Diesel-Pkw der Marke Volvo hat das KBA weitere Hardwarenachrüstungen zugelassen. Die Kosten müssen nach Ansicht des vzbv die Hersteller tragen. Im weiteren Verfahren sieht der vzbv das Kraftfahrtbundesamt in der Pflicht, Verbraucher möglichst vollständig und in einfacher Art zum einen allgemein über Hardware-Nachrüstungen und zum anderen über genehmigte Nachrüstlösungen inklusive Angaben zu den festgestellten Kraftstoffmehrverbräuchen zu informieren. Sollten nach Genehmigung und dem Inverkehrbringen Probleme mit einzelnen Nachrüstlösungen auftreten, sind die Kunden ebenfalls auf verbraucherfreundliche Weise zu informieren.

1 Jahr zur Wahl

- Einige Kernforderungen wurden umgesetzt
Begonnen
Referentenentwurf

Die im Nationalen Forum Diesel beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, um Fahrverbote in allen Städten zu verhindern. Allerdings sind die NO2-Belastungen auch aufgrund des geringeren Verkehrs gesunken, so dass keine weiteren Fahrverbote verhängt wurden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat sieben NOx-Minderungssysteme zugelassen und auf der Website hinreichend für die Verbraucher Informationen zur Verfügung gestellt. Die Nachfrage nach den Systemen ist jedoch aufgrund des gesunkenen Drucks durch Fahrverbote niedrig. Die Hersteller beteiligen sich zum Teil an den Kosten.

Gesamtbilanz

- Die meisten Kernforderungen wurden umgesetzt
Abgeschlossen

Die im Nationalen Forum Diesel beschlossenen Maßnahmen reichen nicht aus, um Fahrverbote in allen Städten zu verhindern. Allerdings sind die NO2-Belastungen auch aufgrund des geringeren Verkehrs gesunken, so dass keine weiteren Fahrverbote verhängt wurden. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat sieben NOx-Minderungssysteme zugelassen und auf der Website hinreichend für die Verbraucher Informationen zur Verfügung gestellt. Einige Hersteller von Nachrüstsystemen haben aufgrund der mangelnden Nachfrage im Januar 2021 Insolvenz angemeldet. Die Hersteller beteiligen sich zum Teil an den Kosten. Aufgrund pandemiebedingter Verkehrsreduzierung sowie durch eine Flottenerneuerung sind keine weiteren Fahrverbote erlassen worden. Bereits beschlossene Fahrverbote (z.B. Mainz) sind wieder abgesagt worden, weil die NOx-Belastungen so gesunken sind, dass auch andere Maßnahmen als ausreichend angesehen werden. Damit ist der Druck für Verbraucher gesunken, ihre Dieselfahrzeuge nachrüsten zu lassen.

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher ein neues Auto kaufen, verlassen sie sich auf die Angaben zu Spritverbrauch und Schadstoffausstoß. Die Realität sieht oft anders aus: Höherer Spritverbrauch kostet die Verbraucher Geld, zu hoher Schadstoffausstoß belastet die Umwelt und macht krank. Realistischere Testverfahren und konsequente Überwachung der Fahrzeuge auch nach der Zulassung sollen für zuverlässige Angaben sorgen.

„Wir wollen Fahrverbote vermeiden und die Luftreinhaltung verbessern. Die Kommunen wollen wir unterstützen, die Emissionsgrenzwerte im Rahmen ihrer Luftreinhaltepläne mit anderen Maßnahmen als mit pauschalen Fahrverboten einzuhalten.“

„Wir wollen insbesondere die Schadstoffemissionen aus dem Straßenverkehr an der Quelle weiter reduzieren. Dazu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar – technische Verbesserungen von Fahrzeugen im Bestand.“

Das Bekenntnis zur Vermeidung von Fahrverboten ist zu begrüßen. Für Diesel-Besitzer ist jedoch eine verbindliche Aussage der Bundesregierung notwendig, dass die Hersteller verpflichtet werden, Hardware-Nachrüstungen für Euro5-Diesel-Pkw anzubieten. Die Kosten dürfen nicht zu Lasten der Verbraucher gehen.