Datum: 23.01.2015

vzbv fordert Nachbesserungen bei der Versteigerung von Rundfunkfrequenzen

Bundesnetzagentur legt Bedingungen fest

Fernsehturm am Alexanderplatz als Sendemast für Rundfunkfrequenzen.

Quelle: Fotolia / elxeneize

Der Beirat der Bundesnetzagentur wird sich am Montag den 26. Januar mit den Bedingungen zur Versteigerung von Rundfunkfrequenzen befassen. Die Einnahmen aus der Versteigerung sollen zur Finanzierung des Breitbandausbaus dienen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass der straffe Zeitplan kaum noch Veränderungen an den Rahmenbedingungen der Versteigerung zulässt. „Mit der Versteigerung droht eine Festlegung auf eine einseitige Nutzung der Frequenzen für den Mobilfunk, das digitale Fernsehen wäre der große Verlierer. Die Marktkonzentration auf nur drei große Mobilfunkunternehmen würde weiter zementiert“, sagt Ilja Braun, Referent im Team Digitales und Medien beim vzbv.

Im Entwurf der Versteigerungsbedingungen sind Versorgungsverpflichtungen für das mobile Breitband von flächendeckend 10 MBit bis 2019 vorgesehen. Diese bleiben weit hinter dem Ziel der Bundesregierung von 50 Mbit bis 2018 zurück. Die Breitbandstrategie der Bundesregierung würde auf absehbare Zeit ein unerfülltes Versprechen bleiben. Die Finanzierung des Breitbandausbaus an die Frequenzversteigerung zu koppeln, schafft neue Probleme: „Die zu erwartenden Einnahmen aus der Versteigerung werden bei Weitem nicht ausreichen, um einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung zu finanzieren“, sagt Braun.

Chancen für mehr Wettbewerb schaffen

Seit der Übernahme der E-Plus-Gruppe durch die Telefónica Deutschland Holding gibt es in Deutschland nur noch drei große Mobilfunkunternehmen, die sich den Markt untereinander aufteilen – Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica. Auf dem Markt der Funkfrequenzen haben Neueinsteiger neben den etablierten Unternehmen kaum eine Chance. Auch bei der Versteigerung könnten diese kaum mithalten. Der vzbv fordert, bei der Versteigerung ein Spektrum für Neueinsteiger zu reservieren. Kleinere Anbieter, die für mehr Wettbewerb in preislicher und technologischer Hinsicht sorgen könnten, hätten so die Möglichkeit mitzubieten. Die Bundesnetzagentur lehnt Schutzmaßnahmen zugunsten der Wettbewerbsvielfalt bislang ab.

Neue Technologien und Innovationen nicht ausbremsen

Auch eine Allgemeinzuteilung für die lizenzfreie Nutzung von Frequenzen ist in dem Auktionsentwurf nicht vorgesehen. Dass eine genehmigungsfreie Nutzung ein enormes Innovationspotenzial birgt, zeigt das Beispiel WLAN. „Frequenzen sollten als das anerkannt werden, was sie sind: ein öffentliches Gut, auf dessen Mitnutzung die Gesellschaft einen Anspruch hat“, fordert Braun. Neue Technologien ermöglichen etwa bei den 700 MHz-Frequenzen eine gemeinsame Nutzung durch die Allgemeinheit wie auch für Veranstaltungstechnik und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Das zeigen neuere Forschungen.
„Bei der anstehenden Versteigerung wird die traditionelle Mobilfunktechnik einseitig bevorzugt und zudem die  Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens DVB-T2 gefährdet“, sagt Braun. Die Vergabe bestimmter Frequenzbereiche an den Mobilfunk überlagere sich mit der derzeitigen Nutzung des Spektrums durch Rundfunkveranstalter.

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