Trotz unzureichender wissenschaftlicher Daten werden Patientinnen und Patienten in einer Biologika-Dauertherapie künftig womöglich mehrfach das Präparat wechseln müssen. Dies ist die Folge eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Austausch von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln, so genannten Biologika und Biosimilars. Der Beschluss wurde gegen das Votum der Patientenvertretung im G-BA gefasst, zu der auch der Verbraucherzentrale Bundesverband gehört.
Die Patientenvertretung fordert:
- Aufgrund der hohen Therapiekosten und vor dem Hintergrund einer guten Datenlage ist aus Patientenperspektive ein einmaliger Wechsel zwischen einem Referenzbiologikum und einem entsprechenden Biosimilar aus ökonomischen Gründen akzeptabel.
- Bis zum Jahr 2022 muss der G-BA den Austausch von Biosimilars in den Apotheken regeln. Eine Gleichsetzung mit den Regelungen zum Generika-Austausch muss vor dem Hintergrund fehlender wissenschaftlicher Daten zum mehrfachen Wechsel verhindert werden.
- Bei einem Präparatswechsel ändert sich oft auch die Form der verwendeten Spritzen oder Pens. Ärztinnen und Ärzte müssen betroffene Patienten dazu umfassend schulen.
- Um die Datengrundlage hinsichtlich der Umstellungen auf andere Präparate zu verbessern, müssen die bestehenden Register konsequent ausgebaut und sämtliche Umstellungen beziehungsweise Präparate-Wechsel erfasst werden.
Die komplette Pressemitteilung der Patientenvertretung finden Sie im Download-Bereich.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.