Datum: 20.11.2020

PET-CT muss Kassenleitung werden

Patientenvertretung kritisiert Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses zum ambulanten nuklearmedizinischen CT

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Quelle: LStockStudio - AdobeStock

Gegen die Stimmen der Patientenvertretung, zu der auch der vzbv gehört, hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, dass die ambulante nuklearmedizinische CT (PET-CT) in absehbarer Zeit nicht zur Kassenleistung wird.

Die PET-CT ist ein Ganzkörperscan, mit dem sich Tumore und Metastasen oftmals besser darstellen lassen als allein durch eine CT oder MRT. In vielen hochwertigen nationalen und internationalen interdisziplinären Leitlinien wird die PET-CT von Krebspatientinnen und -patienten für eine Vielzahl von Indikationen empfohlen.

In Deutschland wird die PET-CT außer bei wenigen Indikationen nur auf Antrag oder über wenige Spezialzentren durch die Krankenkassen vergütet. Das führt zu einer restriktiven Anwendung entgegen der Leitlinien-Empfehlungen.

Dennoch hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, die Prüfung über die Aufnahme als Kassenleistung zu beenden. 

Die Patientenvertretung im G-BA

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

Die komplette Pressemitteilung der Patientenvertretung finden Sie im Download-Bereich.

Downloads

PET-CT muss Kassenleitung werden | Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA | 20. November 2020

PET-CT muss Kassenleitung werden | Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA | 20. November 2020

PET-CT muss Kassenleitung werden | Pressemitteilung der Patientenvertretung im G-BA | 20. November 2020

NOVEMBER 2020 | 67.74 KB

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