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Am 19. September 2019 entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über eine neue Richtlinie zur Personalstärke in stationären Einrichtungen der Psychatrie und Psychosomatik. Die Patientenvertreter im GBA, zu denen auch der vzbv gehört, fordern eine deutliche Aufstockung aller Berufsgruppen. Dies sei die wichtigste Grundlage für eine bessere Versorgung der Erkrankten.
Die Forderungen im Einzelnen:
- Der Mindest-Personalbedarf soll sich an den „Schussenrieder Tabellen“ orientieren. In ihnen ist der Bedarf auf Basis von aktuellen Expertenbefragungen erfasst.
- Ausgebildete Genesungsbegleiter einbeziehen.
- Effektive Kontrollen, ob Einrichtungen die Mindestpersonalvorgaben erfüllen.
Die Patientenvertretung im G-BA
Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patientenorganisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung: Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. und vzbv. Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.
Die komplette Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss zum Thema finden Sie im Download-Bereich.