Datum: 25.07.2018

Mieterstrom: Der Erfolg bleibt aus

Ein Jahr Mieterstromgesetz: Verbändebündnis fordert Nachbesserungen

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Quelle: finecki - Fotolia.com

  • Vor einem Jahr trat das Mieterstromgesetz in Kraft mit dem Ziel, die Nutzung von auf Wohngebäuden erzeugtem Strom zu fördern.
  • Es wurden im ersten Jahr kaum neue Mieterstromanlagen gebaut.
  • Ein Bündnis von elf Verbänden fordert Nachbesserungen am Gesetz.

Vor einem Jahr trat das Mieterstromgesetz in Kraft. Seitdem können erstmalig auch Mieter und Wohnungseigentümer umweltfreundlich und kostengünstig vor Ort erzeugten Strom nutzen, etwa aus einer Solaranlage. Doch im ersten Jahr ist der erhoffte Erfolg ausgeblieben. Ein Bündnis von Verbraucherschutzverbänden, Verbänden der Energiewirtschaft sowie der Wohnungs- und Immobilienbranche fordert Nachbesserungen am Gesetz. 

Laut Bundesnetzagentur sind in den ersten zehn Monaten nur drei Prozent des jährlich förderfähigen Zubaus an Mieterstromanlagen in Städten und Gemeinden errichtet worden. „Die Bilanz nach einem Jahr Mieterstromgesetz ist ernüchternd. Die Hürden für Mieterstromprojekte sind nach wie vor zu hoch und Mieterstrom bleibt wirtschaftlich unattraktiv. Die Bundesregierung muss das Gesetz nachbessern, um dem Mieterstrom zum Erfolg zu verhelfen“, sagt Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). 

Neben dem vzbv zählen die Bundesgeschäftsstelle Energiegenossenschaften beim DRGV, der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD), der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), der Deutsche Mieterbund (DMB), die Deutsche Umwelthilfe (DUH), der Deutsche Naturschutzring (DNR), Haus & Grund Deutschland und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) zu den Verfassern des Forderungspapiers. Zentrale Forderungen sind:

Mieter gegenüber Hauseigentümern gleichtellen

Während der Eigenverbrauch von Strom aus erneuerbaren Energien im Eigenheim von der EEG-Umlage befreit ist, muss für Mieterstromanlagen die volle EEG-Umlage gezahlt werden. Das erschwert die Entwicklung von erfolgreichen Mieterstromprojekten. Diese Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch muss ein Ende haben.

Dazu Thomas Engelke: „Die Energiewende ist bisher nicht in den Städten angekommen. Das ist aber notwendig, um die Zustimmung zur Energiewende zu erhalten und die Menschen in den Städten teilhaben zu lassen. Deshalb müssen Hauseigentümer und Mieter bei Eigen- und Mieterstrom endlich gleichgestellt werden.“

„Lokalstrom“ stärken, Bestellgrenzen einführen

In Deutschland gibt es etwa vier bis fünf Millionen Gebäude mit zwei bis sechs Wohnungen. Um Mieterstrom auch für diese große Zahl kleiner Mehrfamilienhäuser attraktiv zu gestalten, schlägt das Bündnis das Modell des „Lokalstroms“ vor. Lokalstrom soll Mieterstrom und erneuerbaren Eigenverbrauch technisch und juristisch gleichstellen und hinderliche Eigenversorger-Pflichten abschaffen, sodass sich Mieterstrom tatsächlich lohnt.

Das Verbändebündnis fordert darüber hinaus zum Beispiel, steuerliche Hemmnisse abzubauen und Contractingmodelle durch Drittanbieter zu ermöglichen. 

Das vollständige Forderungspapier, das heute auch an die beteiligten Bundesministerien gesendet wird, können Sie untenstehend herunterladen.

Downloads

Ein Jahr Mieterstromgesetz | Forderungspapier | 25.07.2018

Ein Jahr Mieterstromgesetz | Forderungspapier | 25.07.2018

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