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- Die Forderungen des vzbv sind in den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom eingegangen.
- Der vzbv fordert, die Potenziale aller Stromnetze besser zu nutzen, um die Netzausbaukosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken.
- Dem Stromnetzausbau müssen ambitionierte Klimaschutzziele zu Grunde gelegt werden.
Die Bundesnetzagentur entscheidet derzeit über den Bedarf des Netzausbaus bis 2030 beziehungsweise 2035. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Stellungnahme zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans (NEP) 2030 (2019) eingereicht. Der vzbv fordert darin, die Netzausbaukosten für Verbraucher zu senken und ambitionierte Klimaschutzziele abzubilden.
„Mit dem zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans haben sich die Gesamtkosten des Netzausbaus weiter erhöht. Sie betragen bis zu 95 Milliarden Euro. Diese Kosten werden sich in den nächsten 16 Jahren auch auf den Stromrechnungen der Verbraucherinnen und Verbraucher wiederfinden. Deswegen ist es entscheidend, dass die Netzkosten durch bessere Auslastung gesenkt werden, um den Anstieg des Netzentgeltes am Strompreis für die privaten Verbraucher in Grenzen zu halten“, sagt Anett Ludwig, Energieexpertin beim vzbv.
Die Potenziale der Verteilnetze nutzen
Der Netzentwicklungsplan berücksichtigt nur den Ausbau der Übertragungsnetze. Die Verteilnetze, die Stromnetze, die die Haushalte in Deutschland versorgen, werden nicht mitgedacht. Hier geht ein großes Potential verloren, kritisiert der vzbv. Hierzu Anett Ludwig: „Der Stromnetzausbau muss so kosteneffizient wie möglich erfolgen und eine stärkere Verzahnung zwischen Übertragungs- und Verteilnetz erreicht werden. Sonst zahlen die privaten Verbraucher die zusätzlichen Kosten.“
Maßnahmen zur Senkung des Netzausbaubedarfs
Um das Übertragungsstromnetz besser auszulasten, können sogenannte ad-hoc-Maßnahmen eingesetzt werden. Diese können helfen, dass erneuerbare Energien-Anlagen seltener abgeregelt, Netzüberlastungen verringert und Netzkosten für die privaten Verbraucher gesenkt werden. So kann das Stromnetz besser ausgelastet und unnötige Netzkosten für die Verbraucher vermieden werden. Diese ad-hoc-Maßnahmen sollten sich in den Abbildungen zu den Investitionskosten, zur Netzverstärkung und zum Netzausbaubedarf im Netzentwicklungsplan wiederfinden.
Das Energiewirtschaftsgesetz fordert die Übertragungsnetzbetreiber alle zwei Jahre auf, einen Netzentwicklungsplan aufzustellen. Mit dem Netzentwicklungsplan wird der Aus- und Umbaubedarf des deutschen On- und Offshore-Übertragungsstromnetzes geplant. Hintergrund sind die energiepolitischen Ziele bis 2030 bzw. 2035. Er beschreibt die voraussichtlichen Entwicklungen in den Bereichen erneuerbare Energien, konventionelle Energien sowie Energieverbrauch und Stromnetzausbau in Deutschland für die Jahre 2030 und 2035. Er wird alle zwei Jahre an die aktuellen energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst. In den Netzentwicklungsplänen sind die Verteilnetze bislang nicht berücksichtigt. Eine Einbeziehung der Verteilnetze kann dazu beitragen, beim Ausbau der Stromnetze die Klimaschutzziele zu erreichen.