Datum: 31.03.2023

Endlich auch Entlastung bei Heizöl und Holzpellets

Statement von Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen beim vzbv, zum Heizkostenzuschuss für private Haushalte mit Heizöl-, Pellet- oder Flüssiggas-Heizungen

Die Ampelkoalition hat sich auf Entlastungen für private Haushalte verständigt, die 2022 sehr teuer Heizöl, Pellets oder Flüssiggas einkaufen mussten. Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:

Thomas Engelke - Leiter Team Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Einigung von Bund und Ländern auf die Verwaltungsvereinbarungen, mit denen die Voraussetzung für die Auszahlung von Entlastungszahlungen für private Haushalte, die im vergangenen Jahr sehr teuer Heizöl, Pellets oder Flüssiggas einkaufen mussten, geschaffen wurde. Dafür wurden nun die angekündigten 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung gestellt.

Nun muss ein konkretes Antragsverfahren der zuständigen Landesbehörden auf den Weg gebracht werden. Dies muss jetzt schnell passieren, damit die betroffenen Verbraucher:innen schnell eine Entlastung für den vergangenen Winter erhalten.

Analog zur Gaspreisbremse können betroffene Verbraucher:innen Rechnungen aus dem Zeitraum vom 01.01.22 bis zum 01.12.22 bei den zuständigen Behörden in den Bundesländern einreichen und einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro erhalten.

Der vzbv hatte sich für diese Lösung eingesetzt, damit nicht nur Gas- und Fernwärmekund:innen, sondern auch diejenigen, die mit anderen Heizstoffen heizen, vergleichbar unterstützt werden.

Der mögliche Erstattungsanspruch kann einfach auf der Seite der Verbraucherzentrale nachgerechnet werden: Rechner: Ihr Anspruch auf Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizung | Verbraucherzentrale.de

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