Datum: 12.07.2019

CO2-Bepreisung verbraucherfreundlich gestalten

Braunkohlekraftwerk, Windräder, Solarzellen - Energieerzeugung aus unterschiedlichen Quellen

Quelle: RCFotostock - AdobeStock

FAQs zur CO2-Bepreisung

Das Klimaschutzziel der Bundesregierung, die Treibhausgase zwischen 1990 und 2020 um 40 Prozent zu mindern, wird voraussichtlich um fünf bis acht Prozentpunkte verfehlt. Es ist kaum vorstellbar wie die Klimaschutzziele 2030 und 2050 ohne zusätzliche Maßnahmen erreicht werden sollen.

Eine CO2-Bepreisung wurde in anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz und in Schweden, bereits eingeführt und wird in Deutschland derzeit intensiv diskutiert. Der Fokus liegt dabei auf Maßnahmen, wie zum Beispiel mehr Energieeffizienz, dem stärkeren Ausbau erneuerbarer Energien, mehr Einsatz von Strom aus erneuerbaren Quellen in den Sektoren Wärme und Verkehr oder auch einer CO2-Bepreisung.

Die CO2-Bepreisung ist eine Zahlung auf Kohlendioxid (CO2). Dem fortschreitenden Klimawandel soll mit einem höheren Preis für fossile Energieträger begegnet werden. Man erhofft sich davon eine Lenkungswirkung dahingehend, dass Verbraucher auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Damit würden Verbraucher und Unternehmen einen Beitrag zu einer Senkung des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Erdatmosphäre leisten.

Von einer CO2-Bepreisung der fossilen Brennstoffe Kohle, Heizöl, Erdgas, Autogas, Benzin und Diesel wären private Verbraucherinnen und Verbraucher direkt, insbesondere in den Sektoren Strom, Wärme und Verkehr, betroffen.

Verbraucher in Deutschland unterstützen mehrheitlich eine CO2-Bepreisung. Im Juni 2019 sprachen sich in einer Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) 66 Prozent der Befragten für einen CO2-Preis aus. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beträge vollständig an Verbraucher zurückgegeben werden und nicht für andere Zwecke nicht in den Staatshaushalt fließen.

 

 

Mit dem Instrument der CO2-Bepreisung werden CO2-reiche Energieträger im Vergleich zu CO2-armen Energieträgern teurer. Der CO2-Gehalt der Energieträger bekommt also einen Preis, große Emittenten können so stärker als bislang vermieden werden.

Bei einer CO2-Bepreisung würden zum Beispiel Heizöl, Gas, Benzin und Diesel teurer, ebenso wie Strom aus Kohlekraft- oder Gaskraftwerken. Energie aus Solarstrom oder Biogas würde dagegen nicht teurer werden. Würde mit weiteren Maßnahmen der Strompreis gesenkt, könnte Strom sogar preiswerter werden.

Vereinfacht gesagt soll eine CO2-Bepreisung so funktionieren: Der Ausstoß von CO2 wird etwa schon beim Kauf von Heizöl und Kraftstoffen besteuert. Verbraucher zahlen dann so an der Zapfsäule und für das Heizen mehr. Auch die Unternehmen geben die Mehrausgaben weiter und erhöhen ihre Preise. Wird die CO2-Bepreisung an ein Rückerstattungssystem gekoppelt, werden am Ende des Jahres die Mehreinnahmen des Staates in einen Durchschnittwert umgerechnet und dieser Betrag an die Verbraucher ausgezahlt. Bei einem klimaverträglichen Verhalten bekommt man so am Ende mehr zurück, als man vorher ausgegeben hat. Klimaschädliches Verhalten wird jedoch teurer und somit unattraktiv.

Der vzbv fordert, dass die Einnahmen aus den Zahlungen der privaten Haushalte vollständig an diese rückerstattet werden. Dies kann zum Beispiel mit einem Klimascheck an alle Verbraucherhaushalte erfolgen. Unter dem Strich würden dann die Haushalte, die viel CO2 ausstoßen, mehr zahlen. Die CO2-Bepreisung bedeutet also kein Nullsummenspiel für die einzelnen Verbraucherhaushalte. In Summe dürfen die Verbraucher insgesamt aber finanziell nicht zusätzlich belastet werden.

Der vzbv lehnt es ab, dass Einnahmen aus der CO2-Bepreisung wie eine klassische Steuer im Staatshaushalt verbleiben und so zur Finanzierung anderer Aufgaben verwendet werden.

Der vzbv lehnt es ebenfalls ab, dass mit den Einnahmen der Verbraucher andere Energiekonsumenten, wie zum Beispiel Industrie oder Gewerbe, kreuzfinanziert werden.

Der vzbv fordert eine umfassende und zielführende Regelung zum Ausgleich sozialer Härten. Eine CO2-Bepreisung darf nicht dazu führen, dass etwa eine Krankenschwester, die vom Stadtrand täglich mit dem Auto zu ihrem Arbeitsplatz im Krankenhaus pendeln muss, stärker belastet wird. Auch Rentner mit niedrigem Einkommen, Mieter in einer schlecht gedämmten Wohnung, dürfen nicht durch steigende Heizkosten in Nöte kommen. Eine CO2-Bepreisung muss gerecht und sozial ausgestaltet sein!

Ein CO2-Preis ist kein Allheilmittel für den Klimaschutz. Eine CO2-Bepreisung kann nur ein Instrument unter anderen sein und muss in einen klimapolitischen Maßnahmenkatalog eingebettet sein. Verbrauchern müssen klimaverträgliche Alternativen angeboten werden und neue Technologien müssen bezahlbar sein. Die Bundesregierung muss die richtigen Entscheidungen unterstützen, indem sie klimaschädliche Subventionen abbaut, klimaverträgliche Technologien fördert und für die öffentliche Infrastruktur, den öffentlichen Nahverkehr stärkt.

Neben einer CO2-Bepreisung ist aus Verbrauchersicht eine Reihe von weiteren Maßnahmen erforderlich, die der vzbv zum Teil schon seit Jahren fordert. Dazu zählen:

  • die Senkung des Strompreises
  • die Förderung klimaverträglicher Heizungen
  • die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
  • den Ausbau der Infrastruktur im Verkehrsbereich für Elektromobilität, Fahrräder und des Öffentlichen Personennahverkehrs
  • eine höhere Kaufpreisprämie für Elektroautos unter 35.000 Euro sowie eine Förderung elektrischer Kleinfahrzeuge
  • ein ambitioniertes internationales Klimaschutzinstrument im Flugbereich sowie Maßnahmen zur Begrenzung von Kurzstreckenflügen
  • die Einführung einer Straßenbenutzungsgebühr (Maut) für Busse
  • die Reduzierung der Trassenpreise und des Mehrwertsteuer-Satzes für Bahnfernreisen

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