Datum: 30.07.2019

Bessere Aufsicht über Finanzanlagenvermittler

vzbv begrüßt Eckpunkte zur BaFin-Aufsicht über Vermittler von Finanzanlagen

Mann mit Fernglas

Quelle: FotoliaXIV – fotolia.com

  • BMF legt Eckpunktepapier für BaFin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler vor.
  • vzbv begrüßt Eckpunkte als wichtiges Signal für bessere Finanzaufsicht.
  • Unterschiedliches Schutzniveau bei Vermittlern sowie Banken und Sparkassen bleibt kritisch.

In ihrem Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung angekündigt, die Aufsicht über Vermittler von Finanzanlagen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegten Eckpunkte und den Zeitplan für die Umsetzung. Gleichzeitig kritisiert der vzbv, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vermittlern von Geldanlagen weiterhin schlechter geschützt sind als bei Banken und Sparkassen.

„Das Eckpunktepapier ist ein wichtiges Signal für eine bessere Finanzaufsicht. Wer Verbraucher zur Geldanlage berät oder Finanzanlagen vermittelt, muss von der BaFin beaufsichtigt werden,“ sagt Christian Ahlers, Referent im Team Finanzmarkt beim vzbv.

Bündelung der Aufsicht zu begrüßen

Zu begrüßen sind aus Sicht des vzbv die intensivere Prüfung von Strukturvertrieben und die direkte Kontrolle aller Beaufsichtigten durch die BaFin selbst. Positiv ist auch, dass die BaFin damit erstmalig einen Gesamtüberblick über den Vertrieb von Finanzanlagen bekommt. So kann die BaFin ihrem Aufsichtsziel „Verbraucherschutz“ besser nachkommen.

Bislang sind die Industrie- und Handelskammern für die Aufsicht über die rund 37.000 Finanzanlagenvermittler in Deutschland zuständig. Banken und Sparkassen werden beim Vertrieb von Finanzanlagen hingegen von der BaFin beaufsichtigt. Der vzbv fordert seit langem, die Aufsicht über den Vertrieb sämtlicher Finanzanlagen bei der BaFin zu bündeln.

Unterschiedliches Schutzniveau nicht nachvollziehbar

Kritisch bewertet der vzbv das weiterhin unterschiedliche Schutzniveau von Verbrauchern bei Vermittlern sowie Banken und Sparkassen. Laut Eckpunktepapier sollen die Regelungen der entsprechenden Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) erhalten bleiben. Nach dem jüngsten Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) gelten dabei für die Aufsicht über Vermittler schwächere Regelungen als für Banken und Sparkassen.

„Verbraucher, die sich bei Vermittlern oder Vertriebsgesellschaften beraten lassen, sind weiterhin schlechter geschützt als in der Bankberatung. Das ist nicht nachvollziehbar“, so Ahlers. Der vzbv fordert, die Regelungen für Vermittler an diejenigen für Banken und Sparkassen anzugleichen.

BaFin-Aufsicht ab 2021

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass die BaFin zum 1. Januar 2021 die Aufsicht über alle Finanzanlagenvermittler in Deutschland übernimmt. Im Sommer 2019 soll dazu ein erster Gesetzentwurf vorgelegt werden. Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist bis Mitte 2020 vorgesehen. Zum 1. Januar 2021 soll auch die bislang vom BMWi erlassene FinVermV durch eine inhaltsgleiche Verordnung des BMF ersetzt werden.

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