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- vzbv überprüft Allgemeine Geschäftsbedingungen von Bildungsangeboten im Internet und Onlinestreaming
- Anbieter behalten sich vor, versprochene Leistungen einseitig zu ändern
- vzbv nimmt am ICPEN Sweep International 2018 teil
Im Rahmen einer internationalen Untersuchung verschiedener Online-Angebote hat der vzbv die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von 16 Webseiten geprüft und zum Teil erhebliche Mängel festgestellt. Gegenstand der Überprüfung waren Internetseiten im Bereich von Online-Bildungsangeboten und Online-Video- und Streaming-Plattformen.
Im Bereich der Bildungsangebote hat der vzbv fünf Abmahnungen ausgesprochen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der überprüften Anbieter enthielten einige Schwachpunkte: Die Anbieter räumten sich zum Beispiel das Recht ein, die Webseite jederzeit zu ändern, garantierten den ordnungsgemäßen Betrieb nicht, behielten sich bei Direktseminaren den Austausch der Referenten vor oder die Seiten wiesen kein Impressum auf.
Kein Hinweis auf Sonderkündigungsrecht
Im Bereich der Video- und Streaming-Plattformen hat der vzbv neun Anbieter überprüft. Zwei Abmahnungen wurden bereits ausgesprochen, weitere werden derzeit vorbereit. Auch in diesem Marktsegment fielen vor allem sehr weitreichende Vertragsänderungsklauseln negativ auf. So nimmt sich ein Anbieter das Recht heraus, „Inhalte und die Struktur“ des kostenpflichtigen Dienstes, „jederzeit zu ändern“. Einschränkungen oder einen Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht des Verbrauchers enthält die Klausel nicht.
Die Prüfung findet im Rahmen des ICPEN Sweep International 2018 statt. Der ICPEN Sweep ist ein Beispiel für die Zusammenarbeit internationaler Rechtsdurchsetzungsorgane bei der Bekämpfung von unlauteren Geschäftspraktiken: Weltweit werden jährlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestimmten Themen überprüft. Das diesjährige Sweep-Thema ist beeinflusst von der jüngsten Arbeit von ICPEN zu Geschäftsbedingungen in der digitalen Wirtschaft.
Hintergrund
ICPEN ist ein Netzwerk von Verbraucher-,Wettbewerbsbehörden und Rechtsdurchsetzungsorganen aus fast 60 Ländern, dessen Hauptziel es ist, die weltweite Zusammenarbeit zu stärken, um gesetzeswidrige grenzüberschreitende Praktiken zu verhindern und zu bekämpfen.
Von deutscher Seite ist das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie der Verbraucherzentrale Bundesverband beteiligt.