Datum: 19.01.2021

Corona-Maßnahmen müssen sozial ausgewogen und für Verbraucher umsetzbar sein

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zu neuen Corona-Maßnahmen

Portrait vzbv Vorstand Klaus-Müller, Copyright: Corinna Guthknecht

Quelle: Corinna Guthknecht - vzbv

Der vzbv fordert die Ministerpräsident/innen und die Bundeskanzlerin bei ihrer heutigen Konferenz auf, bei ihren Beschlüssen auch die soziale Ausgewogenheit und die Umsetzbarkeit im Verbraucheralltag zu beachten. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Wenn für den Lebensmitteleinkauf und die Nutzung von Bus und Bahn künftig FFP2 Masken vorgeschrieben werden, muss im Vorfeld sichergestellt sein, dass sie auch in ausreichenden Maße zu einem fairen Preis und in guter Qualität zur Verfügung stehen. Dabei darf es zu keinen Engpässen im Gesundheits- und Pflegebereich kommen. Bei bisherigen Maßnahmen waren heftige Preisausschläge zu beobachten. Insbesondere für Verbraucher mit wenig Geld muss die Politik einen Lösungsvorschlag beschließen, da die Kosten für die regelkonforme Nutzung von FFP2 Masken deutlich über dem für den bisherigen Mund-Nasen-Schutz liegen.

Eine Verlängerung des Lock-Downs für Schulen und Kitas erhöht die Belastung für Eltern. Ein erneuter Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind würde zumindest bei den aktuell zusätzlich anfallenden Mehrkosten helfen. Dabei muss die Verrechnung mit dem Kinderfreibetrag transparent kommuniziert werden, damit es bei der Steuererklärung keine unangenehmen Überraschungen gibt. Angesichts der Ausweitung der Wirtschaftshilfen ist ein erneuter Kinderbonus angemessen und fair.

Der vzbv hat sich bereits letztes Jahr für eine Verlängerung des Moratoriums für Kredite, Energiesperren und im Insolvenzrecht ausgesprochen. Wenn jetzt die Corona-Einschränkungen verlängert werden, sollten Verbraucher mit Zahlungsschwierigkeiten die Möglichkeit erhalten, ohne zusätzliche Kosten und Zinsen ihre Kredite zu stunden und die Zahlung von Strom- und Gasrechnungen ohne Sperrandrohungen auszusetzen. Es bedarf einer Verlängerung der Frist zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung, um Fristversäumnisse zu vermeiden.“

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