Urteil des BGH Karlsruhe vom 17.02.2004 (XI ZR 140/03), rechtskräftig
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Klauseln, die den Sparkassen ein einseitiges Bestimmungsrecht für die Höhe von Zinssätzen in Sparverträgen einräumen, sind unwirksam.
Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof seine Rechtssprechung hinsichtlich unwirksamer Zinsänderungsklauseln in Versicherungsverträgen auf Sparverträge erstmals übertragen. Ein Verstoß führt daher auch bei diesen Verträgen zu einem Recht auf Neuberechnung des Vertragspartners.
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Datum der Urteilsverkündung: 17.02.2004