Urteil des OLG Thüringen vom 29.01.2003 (4 U 704/02)
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Die Rechtsprechung bezüglich der Rückzahlung geleisteter Einlagen im Falle des Widerrufs eines Beteiligungsvertrages ist weiter uneinheitlich. Das OLG Thüringen hat diesen Anspruch nunmehr bejaht und als Begründung die Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten seitens des Anlagevermittlers angeführt. Der Anspruch auf Schadensersatz besteht auch gegenüber der Anlagegesellschaft, wenn dem Anlagevermittler, der unzureichende Angaben gemacht hat, die wesentlichen Vertragsverhandlungen überlassen wurden.
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Datum der Urteilsverkündung: 29.01.2003