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Kein Einzelfall
Der vzbv hatte vier ähnlich gelagerte Sachverhalte vorgetragen. Dem Gericht genügte jedoch bereits ein Fall, um die beanstandete Werbepraxis zu untersagen. Die betroffene Verbraucherin hatte außerdem mitgeteilt, dass der angebotene Vertrag sogar teurer und mit einer längeren Laufzeit verbunden gewesen sei. Erst mit Hilfe der Verbraucherzentrale sei ihr Widerruf akzeptiert worden. Diese Schilderung deckt sich mit zahlreichen dem vzbv vorliegenden Beschwerden.
Verbraucher. die sich durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt fühlen, können sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden: www.verbraucherzentrale.de
Urteil des LG Düsseldorf vom 19.07.2013 (38 0 49/12)
Datum der Urteilsverkündung: 06.08.2013