Datum: 23.05.2003

Reklamationsgespräch bei fehlerhafter Orderausführung bindend

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com


Urteil des OLG Schleswig vom 23.05.2002 (5 U 171/00), rechtskräftig

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Eine Einigung über die Problemlösung fehlerhafter Orderausführung in einem Reklamationsgespräch ist für den Kunden einer Direktbank bindend. Verkauft der Kunde entgegen der Vereinbarung mit der Bank die Aktien durch eigene Handlungen macht er sich schadensersatzpflichtig.

Hinweis

Viele Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

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Datum der Urteilsverkündung: 23.05.2003

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