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Urteil des BGH vom 03.07.2003 (I ZR 211/01)
Es ist unlauter im Sinne des UWG, bei der Werbung in Printmedien oder im Fernsehen nicht den Preis für den Auskunftsdienst (Auskunftsdienst - Inland unter der Nummer 11833) anzugeben. Dagegen ist keine Preisangabe bei Werbesendungen im Hörfunk erforderlich.
Datum der Urteilsverkündung: 03.07.2003