Urteil des LG Hannover vom 12.06.2003 (19 S 108/02)
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Das LG Hannover bejaht einen Auskunftsanspruch mit einer ähnlichen Begründung. Hier ist die unwirksame Klausel erst nach der Kündigung des Vertrages ersetzt worden und kann daher nicht mehr in den Vertrag eingeführt werden, so dass das Versicherungsunternehmen eine Neuberechnung des Rückkaufswertes ohne Einbeziehung der angefallenen Abschlusskosten vornehmen muss.
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Datum der Urteilsverkündung: 12.06.2003