Urteil des OLG Karlsruhe vom 04.04.2003 (15 U 8/02), rechtskräftig
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Soll ein Kredit laut Kreditvertrag durch eine ausbezahlte Lebensversicherung getilgt werden, erlischt der Zahlungsanspruch seitens der Bank auch dann, wenn die Versicherungssumme den Kredit nicht vollständig abdeckt. Die verbleibende Differenz kann von der Bank nur gefordert werden, wenn dies ausdrücklich im Kreditvertrag festgelegt wurde.
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Datum der Urteilsverkündung: 04.04.2003