Datum: 15.12.2009

Kredit mit Restschuldversicherung ist ein verbundenes Geschäft

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH vom 15.12.2009 (XI ZR 45/09)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Ein Verbraucherdarlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag sind verbundene Geschäfte im Sinne des § 358 Absatz 3 Satz 1 BGB, wenn das Darlehen ganz oder teilweise der Finanzierung des anderen Vertrages dient und beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden.

Ein Ehepaar hatte einen Ratenkredit aufgenommen. Der Kreditbetrag diente teilweise der Ablösung älterer Darlehen oder war nicht zweckgebunden, ein Teil diente der Finanzierung einer Restschuldversicherung bei einer als "Partner" bezeichneten Versicherungsgesellschaft der finanzierenden Bank. Diese hatte später das Darlehen gekündigt, nachdem Unregelmäßigkeiten bei der Rückzahlung aufgetreten waren. Die Eheleute widerriefen nunmehr den Kreditvertrag und stützten sich dabei auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung des Kreditvertrages, da ihrer Meinung nach beide Verträge als verbunden anzusehen waren.

Der Bundesgerichtshof gab den Verbrauchern Recht. Das Darlehen diene teilweise zur Finanzierung des Restschuldversicherungsvertrages, der eine "andere Leistung" im Sinne des Gesetzes darstelle und es sei auch entsprechend verwendet worden. Ebenso begründe der Abschluss des Kredit- und des Restschuldversicherungsvertrages als rechtlich selbständige Verträge das für verbundene Geschäfte typische Aufspaltungsrisiko. Das Vorliegen verbundener Geschäfte sei somit zu bejahen. Die Sache wurde an das Berufungsgericht zur erneuten Verhandlung zurück verwiesen.

Aus dem Grundsatzurteil lassen sich zwar keine konkreten Rückforderungsansprüche der Verbraucher herleiten. Denn aufgrund der Rückverweisung durch den Bundesgerichtshof an das Oberlandesgericht Köln (Berufungsgericht) ist noch keine Entscheidung über die Ansprüche der Verbraucher gefallen. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass Verbraucher bei Krediten mit Restschuldversicherungen entsprechende Rückforderungsansprüche haben. Es ist Betroffenen daher zu empfehlen, sich bei Bedarf vorab durch die örtlichen Verbraucherzentralen beraten zu lassen.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 15.12.2009

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: