Datum: 26.04.2018

Keine Zusendung ohne Bestellung

vzbv klagt erfolgreich gegen die BTN Versandhandel GmbH

Überraschte Frau erhält nicht bestellte Ware

Quelle: fizkes - fotolia.com

  • Die Aufforderung zur Bezahlung oder Rücksendung nicht bestellter gelieferter Waren ist stets unlauter und eine unzumutbare Belästigung
  • vzbv kritisiert das „Aufzwingen“ von Ware.
  • Verbraucher fühlen sich verpflichtet, zu bezahlen oder zurückzusenden

Die BTN Versandhandel GmbH darf Verbrauchern keine Münzen und/oder Briefmarken zusenden und zur Rücksendung oder Bezahlung derselben auffordern, wenn die Verbraucher diese nicht bestellt haben. Das hat das Landgericht Hildesheim nach einer Klage vzbv entschieden.

 „Es kann nicht sein, dass Unternehmen ohne jegliche Bestellung Produkte verschicken und die Verbraucher dann unter Druck gesetzt werden, zu bezahlen oder die Produkte zurückzusenden“, sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv.

Gericht untersagt Zusendung ohne Bestellung.

Das Unternehmen hatte einem Verbraucher 2017 den „Gedenkfolder Martin Luther – 500 Jahre Reformation“ mit zwei Münzen und einer Briefmarke zugesandt. Im beigefügten Schreiben hieß es: „Bei Nichtgefallen der Ware senden Sie diese bitte an uns zurück. Sofern Ihnen die Ware zusagt, überweisen Sie bitte den genannten Betrag (hier: 69,95 EUR) bis zum ….“. Da der Verbraucher nicht bezahlte und die Ware auch nicht zurücksandte, erhielt er weitere Zahlungsaufforderungen des Unternehmens. Der Verbraucher hatte jedoch nichts bestellt.

Nach Auffassung des vzbv lag in diesem Vorgehen des Unternehmens  ein Verstoß gegen Vorschriften des Gesetzes gegen den unlautereren Wettbewerb (UWG). Danach ist die Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter, aber gelieferter Waren oder eine Aufforderung zur Rücksendung derselben stets unlauter und auch eine unzumutbare Belästigung des Verbrauchers. Nach erfolgloser Abmahnung klagte der vzbv auf Unterlassung.

Die Gegenseite erkannte die Ansprüche nun vor Gericht an.

Anerkenntnisurteil des Landgerichts Hildesheim vom 11.04.2018, Az. 11 O 7/18

Datum der Urteilsverkündung: 26.04.2018

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BTN Versandhandel GmbH | Anerkenntnisurteil des Landgerichts Hildesheim vom 11.04.2018 | Az. 11 O 7/18

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