Datum: 16.05.2012

Keine Auftragsbestätigung ohne Auftrag

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

OLG Köln vom 16.05.2012 (6 U 199/11)
Das Oberlandesgericht Köln hat der Deutschen Telekom untersagt, eine Auftragsbestätigung an Kunden zu senden, die gar keinen Auftrag erteilt haben. Damit gaben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen unlautere Vertriebsmethoden der Telekom statt.

Ein Telekom-Kunde, der eigentlich Fragen zu seiner Rechnung in einem Telekom-Shop klären wollte, wurde dort zu seinen Vorlieben in den Bereichen Musik, Fußball und Film befragt. Etwa zwei Wochen später erhielt er überraschend Post von der Telekom: „Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag". Angeblich hatte er das Unternehmen beauftragt, seinen Vertrag auf das teurere Tarifpaket „Entertainment Comfort" für 48,95 Euro im Monat umzustellen.

Doch einen solchen Auftrag hatte er nie erteilt. Die Richter sahen im Versand der Auftragsbestätigung eine unzumutbare Belästigung des Kunden. Dieser müsse das Schreiben nicht nur entgegennehmen und prüfen, sondern sich auch aktiv mit der Telekom in Verbindung setzen, um nicht die zusätzlichen Kosten des darin angegebenen Tarifs tragen zu müssen.

Datum der Urteilsverkündung: 16.05.2012

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Telekom, OLG Köln vom 16.05.2012

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