Datum: 11.06.2017

Kein Anspruch auf neues Modell bei mangelhaftem Fahrzeug

Urteil des LG Braunschweig vom 11.06.2017 (11 O 3838/16)

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Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Ein wegen der Abgasmanipulationssoftware mangelhaftes Fahrzeug kann nicht durch gesetzlichen Nachlieferungsanspruch gegen ein Modell der neuen Baureihe ersetzt werden.

Ein vom sogenannten Abgasskandal betroffener Autokäufer klagte gegen den Verkäufer auf die Lieferung eines Fahrzeugs der neuen Baureihe im Tausch mit seinem ursprünglich im Jahre 2011 erworbenen Fahrzeug.

Der Käufer begründete seinen Anspruch damit, dass in der Manipulationssoftware, welche einen geringeren Schadstoffausstoß während der Testphase hervorruft, ein Mangel liegt. Da die damals erworbene Baureihe nicht mehr hergestellt wird und sich die neuen Modelle dem Käufer zufolge nur unwesentlich verändert hätten, habe er einen Anspruch auf ein Modell der aktuellen Baureihe.

Die Argumentation hielt vor Gericht jedoch nicht stand. Zwar begründet ein Mangel des Kaufgegenstands grundsätzlich den Anspruch auf die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung eines gleichen, mangelfreien Gegenstands. Allerdings kann der Anspruch nicht weiter reichen als der ursprünglichen Kaufsache entsprechend.

Datum der Urteilsverkündung: 11.06.2017

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