Urteil des LG Münster vom 16.08.2001 (15 O 337/01)
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Verbraucher werden vor Druck zum Abschluss für die Riester-Rente geschützt. Nach einer Entscheidung des LG Münster verstößt eine Werbeaussage, die den Eindruck einer Frist zum Abschluss eines Versicherungsvertrages vermittelt, gegen § 3 UWG.
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Datum der Urteilsverkündung: 16.08.2001