Urteil des OLG Koblenz vom 06.07.2002 (10 U 981/99)
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Die Bank verletzt ihre Aufklärungspflicht jedoch nicht, wenn der Anleger wertpapiererfahren ist und eine allgemeine Aufklärung über die Risiken der getätigten Börsengeschäfte erfolgt ist, so das OLG Koblenz.
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Datum der Urteilsverkündung: 06.07.2002