Datum: 08.06.2004

Einwöchige Widerrufsfrist wird erst nach entsprechender Widerrufsbelehrung in Gang gesetzt

urteile-vzbv-fotolia_45599622.jpg

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH Karlsruhe vom 8.6.2004 (XI ZR 167/02)

Link zum Urteil auf money-advice.net

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung den strengen Anforderungen des Haustürwiderrufsgesetzes (HWiG, inzwischen in das BGB in § 312 f integriert) entsprechen muss, wenn eine Haustürsituation im Sinne dieses Gesetzes bestand. Liegt keine ordnungsgemäße Belehrung vor, erlischt das etwaige Widerrufsrecht nicht.

Hinweis

Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.

Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.

Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.

Datum der Urteilsverkündung: 08.06.2004

Weitere Informationen

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option: