Datum: 27.01.2004

Einwendungsdurchgriff über § 242 nicht anwendbar bei gesetzlichem Ausschluss nach Verbraucherkreditgesetz

Frau im Rechtswesen hat Laptop, Gesetztesbuch und Justitia vor sich auf dem Tisch

Quelle: Gina Sanders - Fotolia.com

Urteil des BGH Karlsruhe vom 27.01.2004 (XI ZR 37/03), rechtskräftig

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Soweit ein Einwendungsdurchgriff gegen den Kreditvertrag nach dem Verbraucherkreditgesetz ausgeschlossen ist, greifen die entwickelten Grundsätze bezüglich des Durchgriffs über Treu und Glauben nach § 242 ebenfalls nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Kreditvertrag durch den Kreditnehmer wirksam nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen worden ist.

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Datum der Urteilsverkündung: 27.01.2004

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