Urteil des BGH Karlsruhe vom 27.01.2004 (XI ZR 37/03), rechtskräftig
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Soweit ein Einwendungsdurchgriff gegen den Kreditvertrag nach dem Verbraucherkreditgesetz ausgeschlossen ist, greifen die entwickelten Grundsätze bezüglich des Durchgriffs über Treu und Glauben nach § 242 ebenfalls nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Kreditvertrag durch den Kreditnehmer wirksam nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen worden ist.
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Datum der Urteilsverkündung: 27.01.2004