Datum: 30.06.2020

BGH stärkt Rechte von finanziell schwächeren Verbrauchern

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Urteil des Bundesgerichtshofs gegen die Deutsche Bank

Pressefoto 6 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank Recht gegeben. Demnach ist das von der Bank erhobene Kontoführungsentgelt für ein Basiskonto in Höhe von 8,99 Euro pro Monat – in Verbindung mit je 1,50 Euro pro beleghafter oder telefonischer Überweisung - unzulässig. Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche und stärkt die Rechte für finanziell schwächere Verbraucher wie Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose oder Geflüchtete. vzbv-Vorstand Klaus Müller kommentiert:

„Das ist ein erfreuliches Urteil und ein wichtiges Signal für mehr Verbraucherschutz im Finanzsektor. Banken sollten bei denen, die ohnehin wenig haben, nicht unnötig viel abkassieren. Das Basiskonto ist für finanziell schwächere Menschen wie Hartz-IV-Empfänger, Obdachlose oder Geflüchtete gedacht. Doch leider haben viele Banken dieses „Konto-für-Jedermann“ unnötig teuer und unattraktiv gestaltet. Das BGH-Urteil macht diese Praxis nun schwieriger.

Nun muss die Bundesregierung nachlegen. Das aktuelle Gesetz lässt Banken zu viel Spielraum bei der Preiskalkulation. Dabei war es dem europäischen Gesetzgeber ein Anliegen, dass finanziell schwächere Verbraucher Basiskonten unentgeltlich oder zu einem angemessenen Entgelt erhalten. Genau dieser Anspruch muss auch im deutschen Gesetz klarer und deutlicher verankert werden.“

 

Hintergrund
Das Basiskonto geht auf eine Umsetzung der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie zurück und gewährt seit dem 19.6.2016 jedem Verbraucher auch in Deutschland einen Anspruch auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Ziel der Richtlinie und des deutschen Umsetzungsgesetzes ist es, kontolosen und schutzbedürftigen Verbrauchern Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu gewähren.

Bei Stichproben hatte der vzbv festgestellt, dass bei einigen Banken Basiskonten teurer waren als vergleichbare Konten. In der Folge hat der vzbv sechs Unternehmen abgemahnt und gegen drei Kreditinstitute (Deutsche Bank, Deutsche Postbank und Sparkasse Holstein) Klage erhoben.

 

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