Beitritt zu einer KG als Haustürgeschäft
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In diesem Urteil führt der BGH seine ständige Rechtsprechung fort, dass es für die Annahme eines Haustürgeschäftes ausreicht, dass das Geschäft in der Privatwohnung der Kläger angebahnt wurde, auch wenn die Unterschriften in den Geschäftsräumen der Beklagten erfolgten. Ein Fristablauf wird wegen teils nicht ausreichend deutlich gestalteter und teils inhaltlich falscher Widerrufsbelehrung abgelehnt.
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Datum der Urteilsverkündung: 18.10.2004