Urteil des BGH Karlsruhe vom 02.03.2004 (XI ZR 288/02)
Link zum Urteil auf money-advice.net
Anknüpfend an die Entscheidungen des OLG Celle und des Landgerichts Hannover hat der Bundesgerichtshof entscheiden, daß ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartners nicht ohne vorherige Abmahnung zur fristlosen Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses berechtigt. Im vorliegenden Fall ging es um eine Bankbürgschaft. Nur wenn die Vertrauensgrundlage der Rechtsbeziehung derart erschüttert ist, daß sie auch durch die Abmahnung nicht wieder hergestellt werden kann, wäre eine Abmahnung entbehrlich. Das Urteil hat Ausstrahlungswirkung auch auf andere Bereiche von Bankgeschäften.
Hinweis
Weitere Urteile und Beschlüsse finden Sie im Volltext bei FIS money-advice.net.
FIS money-advice ist ein Projekt des IFF, mit dem das Datenbanksystem des IFF in eine "Informationskooperative zum Thema Social Finance" überführt werden soll.
Darin finden sich verschiedene Organisationen zu einer gemeinsamen Plattform zusammen, um Informationen aus Recht, Wirtschaft und Politik, die unmittelbar für den Umgang mit Finanzdienstleistungen relevant sind, zugänglich zu machen.
Mitglieder der Kooperative sind Verbraucherorganisationen, Forschungsinstitute, Money Advice Organisationen, staatliche Stellen sowie internationale Organisationen. Die Redaktion des Systems liegt beim IFF Hamburg.
Datum der Urteilsverkündung: 02.03.2004