- 35 Prozent der deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher verwenden NEM.
- Eine von den Verbraucherzentralen in Auftrag gegebene repräsentative forsaUmfrage zeigt, dass 51 Prozent der Befragten eine „sehr förderliche“ bis „eher förderliche“ Wirkung von NEM erwarten.
- Für die Verwendung „sonstiger Stoffe“ bestehen keine gesetzlichen Einschränkungen. Verbraucher haben keine Sicherheit, dass NEM frei von schädlichen oder verunreinigten Stoffen sind.
- NEM werden im Gegensatz zu Arzneimitteln nicht behördlich auf Wirksamkeit
und Sicherheit geprüft, bevor sie in Verkehr gebracht werden. - Aussagen, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen, sind laut Health Claims-Verordnung für alle Lebensmittel verboten.

Quelle: Goffkein - AdobeStock