Der vzbv hat eine Bewertung zur EU-Richtlinie über TV- und Hörfunkprogramme veröffentlicht. Die Richtlinie soll die grenzüberschreitende Online-Verbreitung und Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen erleichtern, geht aber an vielen Bedürfnissen von Verbrauchern vorbei.
Die wichtigsten Punkte:
- Negativ: Keine konsequente Umsetzung des Ursprungslandprinzips bei der Rechteklärung.
- Neutral: Vereinfachte Rechteklärung nun nicht nur für Kabel-TV-Angebote, sondern auch für Dienste, die andere Technologien nutzen - etwa Satellit, IPTV, digitales terrestrisches Fernsehen, Mobilfunknetze, Internet.
- Positiv: Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie soll überprüft werden, ob eine Erweiterung des Anwendungsbereichs notwendig ist.
Die komplette Bewertung finden Sie im Download-Bereich.