Der vzbv begrüßt in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs die Regelungen zur Verhinderung des Abmahnmissbrauchs in den wesentlichen Punkten. Das System einer zivilrechtlichen Kontrolle des Wettbewerbs und der Beachtung verbraucherschützender Gesetze hat sich bewährt. Darin ist sich der vzbv mit der Wirtschaft einig.
Gerade deshalb ist es wichtig, einen Missbrauch der zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzungsbefugnisse zu verhindern. Der Missbrauch droht ansonsten die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung insgesamt in Misskredit zu bringen. Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass Maßnahmen zur Verhinderung des Abmahnmissbrauchs nicht zu Defiziten und Lücken bei der Durchsetzung des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts führt.
Die komplette Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.