Datum: 06.11.2018

Wer zahlt für die Stärkung der Pflege?

Gesetzentwurf birgt höhere Kosten für Pflegebedürftige

Quelle: bilderstoeckchen - Fotolia.com

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  • Neues Gesetz sieht wichtige Verbesserungen für Pflegepersonal vor, birgt aber steigende Kosten für Pflegebedürftige.
  • vzbv: Leistungen der Pflegeversicherung müssen steigende Personalkosten berücksichtigen.
  • Investitionskosten nicht an Verbraucher weiterreichen.

Am 9. November 2018 soll der Deutsche Bundestag über das Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz abstimmen. Das Gesetz enthält aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gute Ansätze, bleibt aber bezogen auf den Koalitionsvertrag hinter den Erwartungen zurück. Es berge die Gefahr von Kostensteigerungen für Pflegebedürftige und von hohen Kosten für die Pflegeversicherung, deren Rücklagen bereits zum Defizitausgleich herangezogen werden mussten.

„Die Verbesserungen für professionell Pflegende sind wichtig und gut. Doch auch die finanziell stark belasteten pflege- und hilfsbedürftigen Verbraucherinnen und Verbraucher gilt es zu entlasten. Das leistet das Gesetz bislang nicht. Es wird perspektivisch eher zu Kostensteigerungen für Verbraucher führen”, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Der vzbv fordert daher zur Senkung der Kosten für Pflegebedürftige und zur Stabilisierung der Pflegeversicherung:

  • die jährliche und automatische Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung orientiert an der Inflationsrate und den Personalkosten.
  • die Finanzierung der Investitionskosten von Pflegeeinrichtungen wie gesetzlich vorgeschrieben durch die Länder.
  • die Hinzuziehung von Steuerzuschüssen, da die Herausforderungen der Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe geworden sind.

Keine Senkung der Kosten für Verbraucher vorgesehen

Bereits jetzt tragen Pflegebedürftige im stationären Sektor einen Anteil von bundesdurchschnittlich 587 Euro monatlich an den Pflegekosten. Grund sind die Kostensteigerungen in der Pflege, vor allem für Personal. Diese hätten eigentlich durch eine Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung in den vergangenen Jahren ausgeglichen werden müssen. Die Leistungen sind aber gesetzlich festgelegt und gedeckelt – und passen sich nicht entsprechend an. Die Folge: Pflegebedürftige müssen die Kosten tragen und können bei gleichem Bedarf weniger Pflegeleistungen einkaufen.

Der vzbv fordert, dass die Leistungen der Pflegeversicherung künftig, orientiert an der Inflationsrate und den Personalkosten, angepasst werden müssen. Nur so könnten pflegebedürfte Menschen schnell und spürbar entlastet werden.

Digitalisierung auf Verbraucherkosten

Das Gesetz schafft zudem Anreize für Pflegeeinrichtungen, in die Digitalisierung zu investieren. Digitalisierung kann Pflegende unterstützen und entlasten. Doch: Nur einen Teil der Kosten trägt die Pflegeversicherung, zu befürchten ist, dass der Rest an pflegebedürftige Verbraucher weitergereicht wird.

„Investitionskosten sind aber nicht Sache der Verbraucher, sondern Aufgabe der Länder, die hier seit Jahren ihrer Verantwortung nicht gerecht werden und die Kosten auf den Schultern der Betroffenen verteilen“, so Klaus Müller. Derzeit müssen Pflegebedürftige im stationären Sektor für Investitionskosten zusätzlich zu den Pflegekosten bereits im Schnitt 400 Euro im Monat aus eigener Tasche aufbringen.

Pflege als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Das Gesetz sieht weiterhin die Finanzierung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Pflegekräfte vor. Diese Maßnahmen sind aus Sicht des vzbv wichtig und hilfreich, doch keinesfalls eine originäre Versicherungsaufgabe. Vielmehr stellten sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Zur allgemeinen Stabilisierung der Pflegeversicherung und insbesondere zur Entlastung Pflegebedürftiger gelte es daher, diese Bestandteile aus der Pflegeversicherung herauszunehmen und dafür Steuerzuschüsse zu nutzen – statt allein auf Beitragserhöhungen zu setzen.

Downloads

Umfassender Blick auf Pflege notwendig | Stellungnahme des vzbv zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz | 8. Oktober 2018

Umfassender Blick auf Pflege notwendig | Stellungnahme des vzbv zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz | 8. Oktober 2018

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