Datum: 11.09.2018

Wenn E.ON sich selbst die Vollmacht erteilt

Marktwächter Energie geht gegen untergeschobene Lieferverträge vor

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Quelle: Sergey Nivens / Fotolia

Nach einem Werbeanruf wundern sich Verbraucher, dass ihr alter Stromvertrag gekündigt wurde und sie plötzlich einen neuen beim Energieriesen E.ON abgeschlossen haben sollen – ohne dafür je eine Vollmacht erteilt zu haben. Die Marktwächter-Experten der Verbraucherzentralen haben jetzt Klage gegen den Anbieter erhoben.

Damit Verbraucher vom Wettbewerb im Energiemarkt profitieren, können sie ihre Lieferverträge schnell und unbürokratisch wechseln. Um das zu gewährleisten, dürfen Versorger auf den Nachweis einer Vollmacht verzichten, wenn der Neulieferant für den Verbraucher den Vertrag kündigt. Die Krux daran: Der neue Versorger kann auch schlicht behaupten, dass ihm eine Kündigungsvollmacht erteilt wurde – statt diese, wie vorgeschrieben, tatsächlich eingeholt zu haben. Der Verbraucher selbst erfährt davon häufig erst nachträglich.

Nicht alle Anbieter scheinen verinnerlicht zu haben, dass der Kunde beim Vertragswechsel eine schriftliche Kündigungsvollmacht (zumindest in elektronischer Form, z.B. als E-Mail) erteilen muss. Dem Marktwächter Energie liegen entsprechende Beschwerden über den Energiekonzern E.ON vor. Dieser soll bei unaufgeforderten Werbeanrufen Lieferverträge angeboten und während des Gesprächs die Vollmacht zur Kündigung des Altvertrags per SMS eingefordert haben. Anschließend wurde offenbar der Vertragswechsel eingeleitet, obwohl die Vollmacht nicht erteilt worden ist – noch nicht mal per SMS.

„Trotz der kurzen gesetzlichen Frist für die Abwicklung des Lieferantenwechsels muss sichergestellt werden, dass die Rechte der Verbraucher gewahrt bleiben“, unterstreicht Svenja Gesemann, Leiterin des Marktwächters Energie beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). „In diesem Falle etwa dadurch, dass die Neulieferanten genau prüfen, ob ihre Mitarbeiter die Vollmacht in Textform tatsächlich eingeholt haben.“

Die Marktwächter-Experten haben E.ON wegen dieses Vorgehens abgemahnt und Klage erhoben. Verbraucher, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben, können sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen informieren, wie sie gegen diese Praxis vorgehen können.

 


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