- In der Energiepreiskrise wälzen viele Grundversorger die erhöhten Beschaffungskosten vor allem auf Neukund:innen ab.
- Neukund:innen zahlen teilweise mehr als doppelt so viel wie Bestandskund:innen.
- vzbv sucht betroffene Verbraucher:innen zur Prüfung einer Musterfeststellungsklage.
Die massiven Steigerungen von Strom- und Gaspreisen bedrohen viele Verbraucher:innen existentiell. Besonders hart trifft es viele Kund:innen, die seit Beginn der Energiepreiskrise Strom oder Gas von Grundversorgern beziehen müssen. Als Neukund:innen zahlen sie dort oft deutlich mehr als Bestandskund:innen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält dies für unzulässig und sucht Betroffene zur Prüfung einer Musterfeststellungsklage.
„Viele Grundversorger bürden die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt vor allem den Neukundinnen und Neukunden auf. Damit schaffen sie ein aus unserer Sicht unzulässiges Zweiklassensystem“, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv. „Verbraucherinnen und Verbraucher stehen mit dem Problem aber nicht alleine da. Wir prüfen rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage. Dafür sind wir auf Fallschilderungen Betroffener angewiesen“, so Fischer.
Grundversorger verlangen die höheren Tarife in tausenden Fällen von Verbraucher:innen, deren bisheriger Energieversorger die Belieferung eingestellt hat, wie im Fall der Anbieter gas.de und Stromio. Die Neukundentarife treffen auch sonstige Verbraucher:innen, die keinen Energieversorger gewählt haben – zum Beispiel nach einem Umzug.
Die Praxis der Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandskundentarifen hat es bisher nicht gegeben. Die Grundversorger begründen sie mit der gestiegenen Anzahl an Neukund:innen und den höheren Beschaffungskosten.