Datum: 16.12.2020

Nachbesserungen beim Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nötig

Kabinettsbeschluss schützt Verbraucher unzureichend vor Kostenfallen

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Quelle: Gorodenkoff - AdobeStock

  • Heutiger Kompromiss bleibt deutlich hinter Erwartungen zurück
  • Gut ist, dass die Kündigungsfrist auf einen Monat verkürzt werden soll 
  • vzbv fordert wirksamen Schutz vor Kostenfallen in wesentlichen Punkten

Der Kabinetts-Kompromiss beim Faire-Verbraucherverträge-Gesetz ist für Verbraucher vor allem mit Blick auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise eine gute Nachricht. Gut und wichtig ist die Verkürzung der Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen Monat. Damit das Gesetz nicht zur Mogelpackung verkommt, fordert der vzbv jedoch Nachbesserungen. Dazu gehören vor allem eine klare Reduzierung der automatischen Vertragsverlängerung, eine Bestätigungslösung für alle telefonisch geschlossenen Verträge auf Dauer und die Einführung eines Widerrufsrechts für im Laden abgeschlossene langfristige Verträge. 

„Es ist höchste Zeit, Verbraucher besser vor Kostenfallen zu schützen. Insofern ist die heutige Einigung beim Faire-Verbraucherverträge-Gesetz erstmal eine gute Nachricht. Allerdings muss sich die Bundesregierung daran messen lassen, wie wirksam das Gesetz Verbraucher wirklich vor ungewollten Verträgen und komplizierten Kündigungsprozessen schützt. Ansonsten droht das Gesetz zur Mogelpackung zu verkommen“,  sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller. 

Kritisch sieht der vzbv vor allem die komplizierte Regelung zur Vertragsverlängerung. Demnach sind automatische Verlängerungen um ein Jahr weiterhin zulässig, wenn die Anbieter zuvor bestimmte Informationspflichten erfüllen. Eine klare Regelung einer monatlichen Kündbarkeit wäre hier die bessere Lösung.

Ein weiteres Ergebnis des Kompromisses ist die Regelung zu den Erstvertragslaufzeiten. Diese würde aus Sicht des vzbv vor allem finanziell schwächere Verbraucher schlechter stellen. Vorgesehen ist, dass einjährige Verträge auf den Monat gerechnet ganze 25 Prozent teurer sein dürfen, als zweijährige Verträge, die aber weiterhin zulässig sein sollen. Damit wäre zu erwarten, dass Zweijahres-Verträge auch in Zukunft Standard bleiben und nur Verbraucher mit höherem Budget sich kürzere Verträge leisten könnten. 

Darüber hinaus fordert der vzbv drei weitere Verbesserungen: 

  • Besseren Schutz vor ungewollten Vertragsabschlüssen durch Bestätigung in Textform für alle telefonisch geschlossenen Verträge auf Dauer. 
  • Einführung eines Widerrufsrechts für in einem Shop abgeschlossene langfristige Verträge.
  • Einführung eines Kündigungs-Buttons und die Verpflichtung zu einer automatischen Eingangsbestätigung für alle Kündigungs- und Widerrufsschreiben per E-Mail​.

„Auch die Wirtschaft wäre gut beraten, sich für einen echten Schutz vor Kostenfallen stark zu machen. Dies würde ehrliche Anbieter und den Wettbewerb stärken und das Vertrauen der Verbraucher in Vertragsabschlüsse erhöhen“, so Müller.

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