Datum: 15.05.2019

Nach Anruf ungewollter Stromvertrag

Marktwächter Energie warnt: Mivolta betreibt unrechtmäßige Vertriebstaktik

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Quelle: Phive2015 / 123rf.com

Ein Energieunternehmen kündigt ohne Einverständnis der Verbraucher bestehende Strom- und Gas-Verträge, um sie fortan selbst zu beliefern. Dem Marktwächter Energie liegen derzeit Meldungen von Verbrauchern vor, die plötzlich einen neuen Energievertrag mit Mivolta haben. Sie berichten bundesweit von unerwünschten Werbeanrufen, in denen teilweise unter einem Vorwand Daten abgefragt wurden. Für Verbraucher gilt: Fragt ein Anrufer nach persönlichen Daten wie zum Beispiel der Zählernummer, sollten sie das Gespräch am besten beenden.

Derzeit beschweren sich Verbraucher aus mehreren Bundesländern über unerwünschte Werbeanrufe des Energieunternehmens Mivolta. Betroffene Verbraucher schildern, wie sie innerhalb weniger Tage mehrmals angerufen wurden. In manchen Fällen lagen den Anrufern bereits Name und Adresse der Verbraucher sowie deren aktuelle Stromanbieter vor. Obwohl die Verbraucher ausdrücklich erklärten, nicht an einem neuen Stromvertrag interessiert zu sein, erhielten sie kurz darauf ein Begrüßungsschreiben der Firma Mivolta inklusive der Daten ihres neuen Liefervertrages.

Der Wechsel des Strom- oder Gasanbieters kann von Dritten bereits mit wenigen Informationen in die Wege geleitet werden – beispielsweise mit Name, Adresse und Nummer des Strom- oder Gaszählers. So soll es Verbrauchern ermöglicht werden, schnell und unkompliziert ihren Energieversorger zu wechseln. Der scheinbar unkomplizierte Wechselprozess wird allerdings immer wieder missbraucht. Verbraucher sollten daher verinnerlichen: Fragt ein Anrufer persönliche Daten ab und möchte vielleicht sogar die Zählernummer wissen, sollten sie das Gespräch beenden. 

Um die Zahl der untergeschobenen Verträge zu vermindern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Bestätigungslösung. Verbraucher sollen nach einem Vertragsabschluss am Telefon mit ausreichender Zeit danach die Vertragsunterlagen erhalten und den Vertrag bestätigen. Außerdem sollte die Kündigungsvollmacht der Verbraucher dem Altversorger zur Kündigung aller Strom- und Gasverträge standardmäßig vorgelegt werden. Nur so kann sicher von einer Zustimmung des Verbrauchers zum Vertragswechsel ausgegangen werden.

Mivolta wurde von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits 2016 wegen unerlaubter Telefonwerbung erfolgreich verklagt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führt derzeit aus dem gleichen Grund ein Verfahren gegen das Unternehmen.

Untergeschobene Strom- und Gasverträge sind ein andauerndes Problem. Der Marktwächter Energie hat das Thema bereits untersucht und Ende des Jahres 2018 die Studie „Ungewollte Anbieterwechsel auf dem Strom- und Gasmarkt“ veröffentlicht. Zudem hat der vzbv in diesem Zusammenhang erfolgreich gegen einen anderen Anbieter geklagt.

 


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