Datum: 08.01.2021

Längere Gewährleistungsdauer fördert Nachhaltigkeit

Stellungnahme des vzbv zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie

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Quelle: Rostislav Sedlacek - Adobe Stock

  • Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sieht der vzbv Nachbesserungsbedarf.
  • Der vzbv fordert in einer Stellungnahme, dass die Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte verlängert wird.
  • Nicht nur Verkäufer, sondern auch Hersteller müssen bei der Update-Pflicht in die Verantwortung genommen werden.

Der Erwerb von Waren, insbesondere Waren mit digitalen Elementen, nimmt heutzutage einen großen Teil des Verbraucheralltags ein. Entsprechend wichtig sind gute Regelungen für die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Warenkauf-Richtlinie (WKRL) schafft erstmals einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen für den Erwerb von Waren eigens mit digitalen Inhalten. Die Umsetzung in deutsches Recht ist daher ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Deutschland. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht bei dem Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz jedoch noch Nachbesserungsbedarf.

„Die derzeit geltende zweijährige Gewährleistungsdauer ist für langlebige Produkte unverhältnismäßig kurz. Sie entspricht nicht den Erwartungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Verlängerung der Gewährleistungsdauer würde dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung tragen. Damit könnten wirtschaftliche Anreize für die Entwicklung und den Vertrieb von langlebigen und reparierbaren Produkten geschaffen werden. Das Verbraucherschutzministerium muss den Spielraum der europäischen Warenkaufrichtlinie nutzen und nachbessern“, sagt Michaela Schröder, Leiterin Team Recht und Handel im vzbv.

Längere Gewährleistungsfristen entlasten Geldbeutel und Umwelt

Eine Begrenzung der Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre trägt nicht dazu bei, dass die Langlebigkeit von Produkten gefördert wird, da diese Frist unabhängig von der erwarteten oder angepriesenen Lebensdauer des gekauften Produkts gilt. Besonders für langlebige Güter, wie Waschmaschinen und Kühlschränke, ist diese Frist unverhältnismäßig kurz. Sie ist damit nicht nur schlecht für den Geldbeutel der Verbraucher, sondern belastet auch die Umwelt. Eine Studie des Ökoinstituts im Auftrag des vzbv zeigt das deutlich.

Der vzbv fordert eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer für langlebige Produkte, die sich an der Nutzungs- und Lebensdauer der Produkte orientiert. Die Nutzungs- und Lebensdauer müsse gut sichtbar auf dem Produkt oder bei den Produktbeschreibungen angebracht werden.

Hersteller müssen für Update-Pflicht mitverantwortlich sein

„Die Update-Pflicht ist eine wichtige Neuerung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Aber auch hier muss nachgebessert werden. Nicht nur die Verkäufer sollten für Software-Aktualisierungen verantwortlich sein, sondern auch Hersteller müssen zu deren Bereitstellung verpflichtet werden. Sie haben schließlich viel mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Waren mit digitalen Inhalten, wie zum Beispiel Smartphones“, so Michaela Schröder.

Der vzbv fordert daher, dass die Update-Pflicht bei Waren mit digitalen Elementen neben dem Verkäufer auch deren Hersteller treffen soll. Zudem müssten weitere Kriterien in die Gesetzesbegründung hinsichtlich der erwartbaren Dauer der Update-Pflicht aufgenommen werden.

Das Kabinett sollte bei seiner Entscheidung den vorgegebenen Spielraum der Europäischen Union nutzen und die nationale Umsetzung der Warenkauf-Richtlinie im Sinne der Verbraucher anpassen. Ein Gutachten im Auftrag des vzbv zur Anpassung von Gewährleistungsfristen im Kaufrecht von 2019 kann einen zusätzlichen Beitrag zur Diskussion leisten.

Das Gutachten und die aktuelle Stellungnahme des vzbv finden sie im Downloadbereich.

Downloads

Warenkauf im digitalen Zeitalter angekommen | Stellungnahme des vzbv | 7. Januar 2021

Warenkauf im digitalen Zeitalter angekommen | Stellungnahme des vzbv | 7. Januar 2021

Warenkauf im digitalen Zeitalter angekommen | Stellungnahme des vzbv | 7. Januar 2021

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Anpassung von Gewährleistungsfristen im Kaufrecht | Kurzgutachten im Auftrag des vzbv | Jahreswechsel 2019/20

Anpassung von Gewährleistungsfristen im Kaufrecht | Kurzgutachten im Auftrag des vzbv | Jahreswechsel 2019/20

Anpassung von Gewährleistungsfristen im Kaufrecht | Kurzgutachten im Auftrag des vzbv | Jahreswechsel 2019/20

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