Datum: 25.04.2018

Chance auf sinkende Netzentgelte bleibt bestehen

Bundesverband Neue Energiewirtschaft und vzbv begrüßen Vorgehen der Bundesnetzagentur

Gina Sanders - fotolia.com

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Die Bundesnetzagentur hat entschieden, Rechtsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Düsseldorf zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber einzulegen. Mit der Höhe der Eigenkapitalzinssätze wird festgelegt, wie viel Gewinn die Unternehmen in der kommenden Regulierungsperiode erwirtschaften dürfen – und wie viel Netzentgelt die Strom- und Gaskunden bezahlen müssen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Sie warnen: Eine Anhebung dieser Garantiezinsen könnte Energiekunden mit rund einer Milliarde Euro belasten.

Die Bundesnetzagentur hatte die Eigenkapitalzinssätze im Oktober 2016 unter anderem mit Verweis auf das seit Jahren sinkende Zinsniveau an den Kapitalmärkten gesenkt. Der Zinssatz spiegelt sich in den Netzentgelten, die alle Energiekunden zahlen. Diese sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und machen den Hauptbestandteil des Strompreises aus. Gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur klagten rund 1.100 der rund 1.600 Strom- und Gasnetzbetreiber am OLG Düsseldorf. Die Düsseldorfer Richter entschieden im März 2018, die Bundesnetzagentur müsse den Zinssatz neu berechnen. Die Bundesnetzagentur hat heute gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde am Bundesgerichtshof eingelegt.

Spielraum für geringere Garantierenditen

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft begrüßt den Schritt der Bundesnetzagentur: „Viele Ansätze des vom OLG beauftragten und im Urteil aufgegriffenen Gutachtens sind wissenschaftlich umstritten. Insbesondere die Kritik an der Marktrisikoprämie halten wir in dieser Form für nicht nachvollziehbar. Es daher richtig, den Weg zum Bundesgerichtshof einzuschlagen und eine Klärung herbeizuführen. Schließlich geht es am Ende um mögliche Mehrkosten von rund einer Milliarde Euro, die die Energiekunden zahlen müssen“, sagt Geschäftsführer Robert Busch. Der bne hat mehrfach, auch mit einem unabhängigen Gutachten, darauf verwiesen, dass das von der Bundesnetzagentur festgesetzte Zinsniveau für die risikoarmen Investitionen ins Netz noch zu hoch ist.

„Die Verbraucherinnen und Verbrauchern tragen heute schon einen Großteil der Kosten der Energiewende. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Garantierenditen der Netzbetreiber zu senken war daher absolut notwendig. Es bestand sogar Spielraum für eine noch deutlichere Senkung der Renditen. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur ihre Position auch vor dem Bundesgerichtshof vertreten wird“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Insgesamt liegen die jährlich von allen Energiekunden zu zahlenden Netzkosten bei rund 20 Milliarden Euro. Private Verbraucher und viele Unternehmen zahlen Befreiungen der Industrie von den Netzentgelten zusätzlich.

„Gerade vor dem Hintergrund der Tendenz zur Reintegration von Geschäftsbereichen bei vielen Energieunternehmen ist es wichtig, bei den Zinssätzen Maß zu halten, denn die hohen Gewinne aus dem Netz verzerren den Wettbewerb im Energiegeschäft“, betont bne-Geschäftsführer Busch. Aufgrund der unzureichenden Trennung der Geschäftsfelder Netz und Vertrieb könnten integrierte Energieversorger Gewinne aus dem Netzbetrieb für ihre wettbewerblichen Geschäftsbereiche nutzbar machen.

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