Datum: 12.02.2021

vzbv begrüßt Einigung, fordert aber Nachbesserungen beim Lieferkettengesetz

Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zur Einigung auf einen Entwurf für das Lieferkettengesetz

Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: Corinna Guthknecht - vzbv

Quelle: Corinna Guthknecht - vzbv

Nach monatelangen Verhandlungen zwischen Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsminister Gerd Müller hat sich die Bundesregierung unter Vermittlung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Vizekanzler Olaf Scholz auf einen Gesetzentwurf für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

„Endlich zieht die Bundesregierung beim Lieferkettengesetz an einem Strang. Der Kompromiss zum Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Er bleibt aber hinter den Erwartungen zurück. Ohne zivilrechtliche Haftung fehlt es dem Gesetz an Biss, außerdem soll das Gesetz nur für die größten Unternehmen gelten.

Damit Verbraucher sicher sein können, dass in ihren Produkten keine Kinderarbeit, Menschenrechtsverletzungen oder Umweltzerstörungen stecken, müssten mehr Unternehmen eingeschlossen werden und die Sorgfaltspflichten vollumfänglich in der gesamten Lieferkette gelten.

Zudem wird sich zeigen müssen, ob der Durchsetzungsmechanismus effektiv ist. Die Bundesregierung muss nun Geld und Personal für die zuständige Behörde bereitstellen und dafür sorgen, dass das Gesetz nicht zum Papiertiger verkommt. Zusätzlich muss zivilrechtliche Haftung jetzt auf europäischer Ebene festgeschrieben werden. Die EU arbeitet derzeit an einer entsprechenden Regelung.“

 

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