Datum: 05.02.2020

vzbv befragt Verbraucher zur Digitalisierung der Strommessung

Marktbeobachtung startet Verbraucheraufruf zur Einführung digitaler Stromzähler

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Quelle: Piotr Adamowicz/123rf

  • Seit dem 31.01.2020 dürfen nur noch digitale Stromzähler verbaut werden
  • Stromnetze sollen besser genutzt und der Energieverbrauch gesenkt werden, doch der Vorteil für die Verbraucher ist fraglich.
  • Marktbeobachtung des vzbv sammelt Erfahrungen der Verbraucher mit digitalen Stromzählern

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 31.01.2020 seine Marktanalyse zu intelligenten Messsystemen (Smart Meter) vorgelegt und damit den Startschuss für die breite Einführung dieser digitalen Stromzähler gegeben. Die Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) begleitet den nun startenden Rollout der Smart Meter und zusätzlich den Einbau moderner Messeinrichtungen. Mit einem Verbraucheraufruf möchte der vzbv ein Bild von der aktuellen Lage bekommen.

Seit dem 31.01.2020 dürfen zur Ermittlung des Stromverbrauchs nur noch digitale Zähler eingebaut werden. Dazu gehören die intelligenten Messsysteme, sogenannte Smart Meter, die zunächst für Haushalte mit besonders hohem Stromverbrauch eingeführt werden. Dazu zählen außerdem moderne Messeinrichtungen, die schon seit einiger Zeit insbesondere in Neubauten eingebaut werden. Bis zum Jahr 2032 sollen dann die schwarzen Ferraris-Zähler – also die herkömmlichen analogen Stromzähler mit Drehscheibe – aus den Haushalten verschwunden sein.

Mit den neuen Smart Metern sollen die Stromnetze besser genutzt und der Energieverbrauch gesenkt werden. In den Haushalten sollen stromfressende Geräte erkennbar werden. Für einen Teil der Haushalte ist der Einbau der Smart Meter verpflichtend und es fallen erst einmal Kosten zwischen 23 Euro und 100 Euro an. „Ob diese Kosten durch variable Stromtarife von den Verbrauchern eingespart werden können, steht aber in den Sternen. Das ist ärgerlich“, so Dr. Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen beim vzbv.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft nun, ob die Anbieter von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen die gesetzlichen Vorschriften einhalten oder ob es Hinweise auf mögliche Verstöße gibt. Verbraucher sind daher dazu aufgerufen, über ein Online-Formular ihre Erfahrungen mit dem Einbau und Betrieb dieser Stromzähler zu berichten.

Moderne Messeinrichtungen und/oder intelligente Messeinrichtungen

Mit modernen Messeinrichtungen wird der Stromverbrauch digital erfasst, das Ergebnis muss wie bisher vor Ort abgelesen werden. Intelligente Messsysteme, sogenannte Smart Meter, sind zusätzlich mit einem Gateway als Kommunikationsstelle ausgerüstet, über welche die Daten verschlüsselt zum Beispiel an den Messstellenbetreiber gesendet werden. Smart Meter sollen auch variable Stromtarife nutzen und Stromerzeugung und -verbrauch steuern können. Die jetzt von BSI zugelassenen drei Smart-Meter-Modelle sind in ihren Anwendungsfunktionen noch eingeschränkt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 20.01.2020 in seinem „Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende“ darauf hingewiesen, dass vor einem Rollout der Smart Meter für Haushalte mit Stromerzeugern, Speichern und Nachtspeicherheizungen zunächst noch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert werden müsse.

Der Datenaustausch zwischen Erzeugern, Verbrauchern, Stromlieferanten und Netzbetreibern erfolgt bei intelligenten Messsystemen automatisiert und verschlüsselt über ein Smart-Meter-Gateway in ein sicheres Kommunikationsnetz. „Bei den Smart Metern, die jetzt eingeführt werden, fehlen allerdings noch viele Funktionen“, bewertet Engelke: „Zum Beispiel können die neuen Zähler nicht auf die Strommenge im Netz reagieren und auch nicht die Photovoltaikanlage auf dem Dach steuern. Es ist daher zu begrüßen, dass der Zwangseinbau für Haushalte mit Stromerzeugung, Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Speichern verschoben wurde.“ Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, den Einbau der Smart Meter in diesem Jahr erst dann zuzulassen, wenn sie alle dafür erforderlichen Funktionen auch erfüllen. 

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