Datum: 17.12.2020

Regierungskoalition verfehlt ambitionierte Reform des EEG

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG)

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Foto: Gert Baumbach - vzbv

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Der Bundestag hat über die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) entschieden, am 18.12.2020 steht das EEG abschließend auf der Tagesordnung des Bunderates. In buchstäblich letzter Sekunde hatte sich die Regierungskoalition auf einen Kompromiss geeinigt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zieht Bilanz zur EEG-Novelle 2020. Dazu Klaus Müller, Vorstand des vzbv:

„Trotz einiger wichtiger Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher wurde mit der Novellierung des EEG der große Wurf für Klima und Energiewende verpasst. Ausgerechnet der Kern des EEG, nämlich konkrete Zahlen für Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien bis 2030 festzulegen, wurde ohne Ergebnis auf das nächste Jahr vertagt. Aus Sicht des vzbv sind neben der Erreichung der Klimaziele zwei Themen beim Umbau des Energiesystems besonders wichtig: die Kosten und die Teilhabemöglichkeiten.

Wie die kostengünstigen erneuerbaren Energien Wind an Land und Photovoltaik in der Freifläche ausgebaut werden, bleibt offen. Entscheidungen dazu wurden mit einem Entschließungsantrag vertagt, ebenso wie zum kosteneffizienten Repowering von Windparks und den Bürgerstromtarifen. Wir begrüßen Nachbesserungen, die den Weiterbetrieb von kleinen Solaranlagen ermöglichen, die andernfalls zum Jahreswechsel aus der Förderung herausgefallen wären.

Beim Mieterstrom gibt es Licht und Schatten. Endlich sollen Erzeugung und Verbrauch von Solarstrom nicht mehr auf das einzelne Haus beschränkt bleiben, sondern auch in zusammenhängenden Gebäudekomplexen als Quartiere Anwendung finden. Dagegen wurden weder die finanzielle Gleichstellung von Mieterstrom und Eigenstrom noch der Bürokratieabbau für kleine Mehrfamilienhäuser umgesetzt.

Die Regelungen zur EEG-Umlage gehen in die falsche Richtung. Trotz einer breiten Diskussion um die Senkung oder Abschaffung der Umlage sollen im EEG neue Ausnahmen geschaffen werden. So sollen Unternehmen bei ihren Stromkosten zur Herstellung von Wasserstoff weitgehend oder sogar vollständig im Rahmen der „Besonderen Ausgleichregelung“ von der EEG-Umlage befreit werden. Erneut soll damit ein Privileg für einen neuen Industriezweig geschaffen werden, das den privaten Verbrauchern vorenthalten bleibt.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass mit der aktuellen EEG-Reform weder die Höhe der Ausbaupfade noch ihre Finanzierung zufriedenstellend gelöst wurde. Eine weitere EEG-Reform gehört damit auf die Agenda.“

 

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