Datum: 22.02.2019

Marktwächtererfolg gegen unzulässige Kreditwerbung

Bremer Marktwächter erwirken Unterlassungserklärung des Kreditvermittlers AFB Finanz im Zusammenhang mit Preisangaben und Prüfsiegeln

Marktwächtererfolg gegen unzulässige Kreditwerbung

Quelle: 123rf / racorn

AFB Finanz hatte in Werbeanschreiben für den Abschluss von Immobiliendarlehen mit Zinsen und konkreten Raten geworben, ohne dabei den Verbrauchern bestimmte, gesetzlich vorgeschriebene Informationen zur Verfügung zu stellen. Das für Immobilienfinanzierung zuständige Marktwächter-Team war auf das Problem durch Verbraucherbeschwerden zu einer Werbeaktion der AFB Finanz aufmerksam geworden.

VERSTOẞ GEGEN DIE PREISANGABENVERORDNUNG

Gemäß § 6a der Preisangabenverordnung sind Unternehmen verpflichtet bestimmte Angaben zu machen, wenn sie gegenüber Verbrauchern mit Zinssätzen oder sonstigen Kosten für Immobiliendarlehen werben. Neben dem Sollzins und dem effektiven Jahreszins muss der Werbende unter anderem angeben:

  • wie hoch die zukünftigen Raten sein werden,
  • wie lange der Darlehensvertrag läuft,
  • wie viele Raten bis zum Vertragsende zu leisten sind und
  • wie hoch der aufgrund des Darlehens insgesamt zurückzuzahlende Betrag
  • voraussichtlich sein wird.

„Entgegen dieser Vorgaben nannte der Anbieter in seiner Werbung weder den insgesamt zurückzuzahlenden Betrag noch die Laufzeit des Darlehens und die Zahl der zu leistenden Raten“, erklärt Philipp Rehberg, Teamleiter im Marktwächter Finanzen. „Diese sollen Verbrauchern aber die Beurteilung ermöglichen, wie hoch die wirtschaftliche Belastung durch den Abschluss des beworbenen Darlehensvertrages tatsächlich sein wird“, so Rehberg. Nach Abmahnung durch die Verbraucherschützer hat die AFB Finanz eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtet, nicht mehr in der geschilderten Weise zu werben.

ERFUNDENE PRÜFSIEGEL SIND IRREFÜHREND

Bei ihren Recherchen zu den eingegangenen Verbraucherbeschwerden haben die Bremer Marktwächter überdies festgestellt, dass AFB Finanz im Rahmen ihres Internetauftritts mit zwei Siegeln warb, die grafisch wie bekannte Prüfsiegel aufgearbeitet waren. Auf ihnen prangten die Jahreszahlen 2015 und 2016, sie enthielten das Prädikat „QUALITÄTS CHECK Sehr gut“ und waren zudem mit fünf blauen Sternen verziert. Auf der Internet-Seite fand sich jedoch kein Hinweis darauf, wer den angeblichen Qualitäts-Check durchgeführt und diese Prüf-, Test- oder Qualitätssiegel verliehen haben soll. Die Verbraucherzentrale Bremen mahnte den Kreditvermittler daher auch wegen dieser Werbung ab. Über ihre anwaltlichen Vertreter ließ AFB Finanz schriftlich mitteilen, dass sie die beanstandeten Prüfsiegel aufgrund eines Vorschlags ihrer Werbeagentur aufgenommen habe. Sie entfernte die Siegel unmittelbar aus ihrem Internetauftritt und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab. „Prüfsiegel sollen Vertrauen wecken und im Idealfall über die Qualität des Anbieters informieren. Hier waren die Siegel aber offenbar nicht von dritter Stelle verliehen worden, sondern vermutlich frei erfunden. Hierdurch werden Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre geführt“, sagt Rehberg.


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