Datum: 18.06.2020

Gebäudeenergiegesetz ist kein großer Wurf

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zum Gebäudeenergiegesetz

Pressefoto 6 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Am Donnerstag, den 18.Juni 2020 verabschiedet der Bundestag in dritter Lesung das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kritisiert dabei den fehlenden Fortschritt für den Klimaschutz im Gebäudesektor:

„Im Gebäudeenergiegesetz wird nach jahrelanger Diskussion nun eine große Chance für mehr Klimaschutz verpasst. Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands 2050 wird damit deutlich schwieriger zu erreichen sein. Im Neubaubereich wird der KfW-Effizienzhaus-Standard von 75 festgeschrieben, anstatt jetzt den ambitionierteren KfW-55-Standard als neue Grundlage zu verankern. Dieser Standard wird schon heute beim energiesparenden Bauen verbreitet angewendet. Private Bauherren müssen künftig genau überlegen, ob sie ein Eigenheim nur nach den gesetzlichen oder höheren Anforderungen errichten.

Bei den Entscheidungen rund um die Energieeffizienz im Gebäudebereich ist eine gute Energieberatung besonders wichtig. Zu begrüßen ist daher, dass bei wesentlichen Renovierungen eine unentgeltliche Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater erfolgen muss. Es fehlt allerdings der Verweis auf die Unabhängigkeit des Beraters.

Als begleitende Maßnahme muss die Förderung für die energetische Sanierung im Gebäudebestand, insbesondere die steuerliche Absetzbarkeit noch deutlich aufgestockt werden. Davon würden Verbraucher und Klima profitieren."

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