Datum: 24.02.2021

Sparkassenkunden sofort über unzulässige Klauseln informieren

Stellungnahme des vzbv zur Allgemeinverfügung der BaFin zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen

Publikationen

Quelle: fotolia.com

Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Sparkassen eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Stellungnahme abgegeben, wie eine Allgemeinverfügung zu diesen Klauseln wirksam gestaltet werden kann.

Insbesondere hat der vzbv zwei Vorschläge unterbreitet:

  • Da nicht nur Prämiensparverträge, sondern auch andere Produkte von unzulässigen Klauseln betroffen sind, sollte die Allgemeinverfügung für Sparverträge allgemein gelten.
  • Die BaFin sollte die sofortige Vollziehung anordnen, da Verbraucher nur so rechtzeitig – insbesondere vor dem eventuellen Eintreten der Verjährung – über die in der Anordnung genannten Aspekte informiert werden.

Die Stellungnahme finden Sie im Volltext im Downloadbereich.

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Stellungnahme des vzbv zur Anhörung der BaFin zur Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen | 24.02.2021

Stellungnahme des vzbv zur Anhörung der BaFin zur Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen | 24.02.2021

Stellungnahme des vzbv zur Anhörung der BaFin zur Allgemeinverfügung bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen | 24.02.2021

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