Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
recht sammelklage drubig-photo fotolia 90222600 s.jpg

Credit: Drubig Photo - AdobeStock

Rechtsdurchsetzung

Gleiches Recht für alle

recht sammelklage drubig-photo fotolia 90222600 s.jpg

Credit: Drubig Photo - AdobeStock

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich für die Rechte der Verbraucher:innen auch vor Gericht ein. Mit Abmahnungen und Klagen geht der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Anbieter von Produkten und Dienstleistungen vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Rund 800 Verfahren leiten der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Verbraucherzentralen pro Jahr ein. Mehr als 50 Prozent der Fälle werden außergerichtlich beigelegt. In etwa 20 bis 25 Prozent der Fälle wird Klage erhoben.

Porträt von Ramona Pop

Credit: Dominik Butzmann / vzbv

Ramona Pop
Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbandes

Wir setzen Verbraucherrechte konsequent auch vor Gericht durch. Dabei gehen wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen Anbieter vor, die sich nicht an geltendes Recht halten. Mit Abmahnungen und Unterlassungen erreichen wir, dass Anbieter nicht-verbraucherfreundliche Vertragsklauseln ändern und Abzocke beenden. Kollektive Klagerechte wie die Musterfeststellungsklage und die neue Sammelklage ermöglichen es, betroffenen Verbraucher:innen zu ihrem Recht und auch zu Entschädigung kommen zu lassen.

So setzt der Verbraucherzentrale Bundesverband Verbraucherrecht durch

Als klagebefugter Verband leitet der Verbraucherzentrale Bundesverband jährlich rund 300 Verfahren gegen Anbieter ein, die aus Sicht des Verbandes gegen Verbraucherrecht verstoßen. Grundlage für Abmahnungen und Klagen sind Fälle, die direkt an die Verbraucherzentralen oder den Verbraucherzentrale Bundesverband gemeldet werden, in Beratungsgesprächen oder bei Untersuchungen herausstechen oder im Rahmen der Marktbeobachtung auffällig werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband prüft dann, ob es sich um rechtliche Verstöße handelt und welche juristischen Schritte passend sind. Daran arbeiten zwei Teams im Verband: Team Rechtsdurchsetzung und Team Sammelklagen.

Sammelklagen

Ob Dieselskandal, unrechtmäßig erhobene Bankentgelte oder überhöhte Strompreise: Immer wieder werden Verbraucher:innen Opfer von unlauteren Geschäftspraktiken. Häufig scheuen sie dann den Gang vor Gericht – vor allem, wenn es um kleinere Beträge geht. Für diesen Fall gibt es seit 10. Oktober 2023 die Sammelklage.

Verbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband klagen stellvertretend für die Verbraucher:innen. Diese können sich in ein Klageregister eintragen. Der Verband übernimmt die Kosten für das Verfahren. Ein Urteil gilt dann automatisch für alle angemeldeten Menschen und sie erhalten nach Prüfung der Anspruchsberechtigung durch einen Sachwalter direkt, also ohne selbst noch mal klagen zu müssen, eine Entschädigung.

Der Begriff der Sammelklage ist nicht gesetzlich definiert und wird in der Öffentlichkeit unterschiedlich verwendet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband nutzt Sammelklage als Oberbegriff: für die Musterfeststellungsklage, mit der die Voraussetzungen für Ansprüche festgestellt werden und auch für die Abhilfeklage, mit der der Verbraucherzentrale Bundesverband direkt Schadensersatzleistungen einklagen kann. Beide Klageformen sind Varianten der Sammelklage.

Sammelklagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands im Überblick

When you play the video, personal data will be transmitted to Youtube. More Information

Alle Sammelklagen

Informationen zu allen Sammelklagen der Verbraucherzentralen und des Verbraucherzentrale Bundesverbands finden Sie auf sammelklagen.de

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (4)
Urteile (1)

Unsere Expert:innen zum Thema

Contact

Icon Sprechblase+Beratung Outline rot

Pressestelle

Press and Media Relations

@email +49 30 25800-525