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Datum: 05.12.2022

Menschen vor Energiesperren schützen

vzbv fordert Bundesregierung auf, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung von Energiesperren auf den Weg zu bringen

  • Ein Moratorium für Energiesperren würde Verbraucher:innen Sicherheit geben.
  • Energieschulden bedürftiger Verbraucher:innen müssen vom Staat übernommen werden.
  • Eine Lösung ohne extra Antragsstellung wäre aus Sicht des vzbv zu bevorzugen.
Ein Mann und eine Frau sitzen dick angezogen in einem dunklen Wohnzimmer bei Kerzenschein. Sie liest mit einer Taschenlampe ein Buch. Er sieht auf sein Handy

Quelle: gradt - Adobe Stock

Die Bundesregierung will laut eigener Aussage dafür sorgen, dass Energiesperren aufgrund der rasant gestiegenen Preise in diesem Winter weitestgehend verhindert werden. Der vzbv begrüßt dieses Ansinnen, sieht in der Umsetzung aber noch Raum für Verbesserungen.

Der aktuelle Regierungsvorschlag sieht vor, das Instrument von Abwendungsvereinbarungen bei Strom- und Gaslieferverträgen zu erweitern und entsprechende Fristen zu verlängern. Gleichzeitig ist die Einrichtung eines Härtefallfonds geplant. Bedürftige Verbraucher:innen sollen beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme ihrer Energieschulden stellen können.

Nach Auffassung des vzbv sollte die Bundesregierung eine Lösung entwickeln, bei der sich bedürftige Verbraucher:innen sicher sein können, dass sie nicht im Dunkeln sitzen oder frieren müssen, ohne dafür einen gesonderten Antrag beim Sozialamt stellen zu müssen. Auch sollte nach Auffassung des vzbv dafür gesorgt werden, dass ihre Energieschulden von der öffentlichen Hand übernommen werden.

Falls dies nicht umgesetzt werden kann, fordert der vzbv, dass zumindest folgende Punkte im aktuellen Vorschlag der Bundesregierung ergänzt werden:

  • Im Energiewirtschaftsgesetz wird temporär festgeschrieben, dass Haushaltskund:innen ihren monatlichen Abschlag in laufenden Strom- und Gaslieferverträgen frei festlegen können.
  • Der geplante Härtefallfonds für private Verbraucher:innen wird mit ausreichend Finanzmitteln ausgestattet und die Sozialämter werden personell verstärkt, um einer möglichen Antragsflut Herr werden zu können.
  • Die Bundesregierung informiert frühzeitig die Bevölkerung über die Möglichkeiten zur Beantragung von Sozialleistungen zur Begleichung von Energieschulden.
  • Die Bundesregierung schafft bis spätestens bis Mitte 2023 die Voraussetzungen für sozial-differenzierte Direktzahlungen des Bundes.

Download

2022-12-05_Stn_vzbv_Energiesperren_final

Energiesperren wirksam verhindern

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im Rahmen des Strompreisbremsen-Gesetzes und zu Anpassungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGBII) im Rahmen des Bürgergeld-Gesetzes | Dezember 2022

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