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Datum: 19.04.2023

Wärmewende sozial gerecht gestalten

Verbändebündnis: GEG-Novelle darf keine Kostenfalle werden

Das Bundeskabinett hat sich auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geeinigt. Damit soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. In seinem Papier macht ein breites Bündnis aus Umwelt-, Wirtschafts-, Verbraucher- und Sozialverbänden, Vorschläge, wie die Wärmewende so ausgestaltet werden kann, dass sie die fossilen Energieträger beim Heizen verlässlich durch Erneuerbare Energien ersetzt.

Mann inspiziert seinen Heizungskessel

Quelle: Monkey Business - AdobeStock

Für viele Menschen stellt die Wärmewende eine große Herausforderung dar. Nur mit bedarfsgerechter Förderung, flexibel gestalteten Fristenregelungen und sozial ausgerichteten Ausnahmeregeln kann es gelingen, dass die Novelle des GEG keine Überforderung darstellt, schreiben die Verbände.

Die GEG-Novelle soll den Verbraucher:innen Orientierung und Planungssicherheit geben. Nicht außer Acht gelassen werden darf auch die Sanierung von Gebäuden und damit die Reduzierung des Verbrauchs.

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Verbändepapier 65Prozent_final

Die Wärmewende sozial gerecht gestalten |Verbändepapier |April 2023

Verbändeaufruf anlässlich der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes:
Einführung eines Gebots von 65 Prozent erneuerbare Energien für neu eingebaute Heizungen | April 2023

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Die beteiligten Verbände

Bauherren-Schutzbund e.V., Bundesverband Erneuerbare Energie e.V, Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP), co2online gGmbH, Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV), Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH), Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V., GIH Bundesverband e.V., Klima Allianz Deutschland, Sozialverband VdK Deutschland e.V., Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., WWF Deutschland, Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger e. V.

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