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Datum: 16.05.2022

Weiterverwenden statt verschrotten: Reparaturen jetzt attraktiver machen

vzbv fordert staatliche Förderung zur Umsetzung eines Rechts auf Reparaturen

  • Reparaturbonus würde Umwelt, Klima und Geldbeutel der Verbraucher:innen nutzen.
  • Bundesregierung sollte Möglichkeiten zur Mehrwertsteuersenkung für Reparaturdienstleistungen ausschöpfen.
  • Transparenz über Reparierbarkeit von Produkten durch Reparaturindex verbessern.
Mann repariert technische Geräte

Quelle: golubovy - AdobeStock

Jahr für Jahr werden unzählige Smartphones, Laptops und Küchengeräte entsorgt – obwohl sie sich eigentlich reparieren ließen. Unter anderem viel zu hohe Kosten halten Verbraucher:innen bisher davon ab, Elektro- und Elektronikgeräte reparieren zu lassen. Die Regierungsparteien haben das Recht auf Reparatur in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Entsprechende Maßnahmen lassen jedoch weiter auf sich warten.

„Wir brauchen für Verbraucher:innen finanzielle Entlastungen, die gleichzeitig auch gut für Klima und Umwelt sind. Ein Reparaturbonus ist so ein Instrument“, sagt Jutta Gurkmann, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). „Reparieren verlängert die Lebensdauer von Produkten und spart so Ressourcen und CO2. Damit Reparaturen wieder eine gute Option für kaputte Produkte werden, müssen sie für Verbraucher:innen auch finanziell Sinn machen.“

Reparaturbonus: Österreich und Thüringen als Vorreiter

Ein Reparaturbonus würde für Verbraucher:innen einen zeitlich begrenzten, finanziellen Anreiz setzen, elektrische und elektronische Geräte reparieren zu lassen. Dies könnte schnell umgesetzt werden und direkt Wirkung zeigen. Darüber hinaus rückt die Möglichkeit, Produkte reparieren zu lassen, so stärker ins Bewusstsein der Menschen.

Praktische Erfahrungen mit einem Reparaturbonus konnten in Deutschland bereits in Thüringen gesammelt werden. Hier bekommen Bürger:innen seit Juni 2021 die Hälfte der Reparaturkosten erstattet – bis maximal 100 Euro pro Person und Kalenderjahr. Ähnliche Pläne gibt es in Leipzig. Den ersten nationalen Reparaturbonus hat Österreich im April 2022 eingeführt. Verbraucher:innen werden hier bis zum Jahr 2026 mit maximal 200 Euro pro Reparatur unterstützt. Damit alle Verbraucher:innen profitieren, fordert der vzbv auch in Deutschland eine Lösung auf Bundesebene.

Mehrwertsteuer für Reparaturdienstleistungen senken

Auch über eine Senkung der Mehrwertsteuer könnten Kosten für Reparaturdienstleistungen reduziert werden. Auf Grundlage der EU- Mehrwertsteuerrichtlinie wäre dies bisher für Textilien, Schuhe und Haushaltsgeräte möglich. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Senkungen auch für Reparaturen von Informations- und Kommunikationstechnik wie Smartphones und Laptops möglich werden.

Transparenz über Reparierbarkeit von Produkten verbessern

Damit Verbraucher:innen langfristig nachhaltige Entscheidungen treffen können, muss bereits beim Kauf ersichtlich sein, wie gut ein Gerät repariert werden kann. In Frankreich hilft dabei ein Reparaturindex: Hier geben Kennzahlen von 0 bis 10 Auskunft über die Reparierbarkeit. An einem EU-weiten Index wird bereits gearbeitet. Kommt dieser aber nicht oder nicht schnell genug, sollte die Bundesregierung einen nationalen Reparaturindex einführen.

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22-04-25_vzbv-Positionspapier_Recht-auf-Reparatur

Recht auf Reparatur

Positionspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) | August 2022

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